Student, der im Jahr 2026 Witwen- und Waisenrente bezieht
Ein junger Student mit Laptop in einer Universitätsbibliothek symbolisiert jene, die ihr Studium fortsetzen und dennoch Anspruch auf Witwen- und Waisenrente haben — auch bei Erwerbstätigkeit. Im Jahr 2026 bleiben die Regeln unverändert: Bildung schließt Rentenansprüche nicht aus.