Neue Regeln zur Verlängerung des Mobilisierungsaufschubs ab 1. Oktober
Wehrpflichtige können sich 30 Tage vor Ablauf an das Bürgeramt wenden, um den Aufschub zu verlängern.
Wehrpflichtige können sich 30 Tage vor Ablauf an das Bürgeramt wenden, um den Aufschub zu verlängern.