Apple hat die App Store-Richtlinien erweitert und ein direktes Verbot von Anwendungen verhaengt, die mithilfe kuenstlicher Intelligenz sogenannte „Entkleidungs“-Bilder erstellen — realistische Nacktfootos echter Menschen ohne deren Zustimmung. Gemaess den aktualisierten Richtlinien sind Entwickler verpflichtet, eine solche Funktionalitaet nicht nur auszuschliessen, sondern auch aktiv dem Auftreten solcher Materialien in ihren Diensten vorzubeugen und diese bei Entdeckung zu loeschen. Bei Nichtbeachtung wird die App aus dem Store entfernt. Formal ist die Neuerung in Punkt 2.5.19 der App Store-Richtlinien festgehalten, der sich nun direkt gegen die KI-Generierung nicht einvernehmlicher Nacktinhalte richtet.
Kampf gegen taeuschende Entwicklertaktiken
Ein besonderer Schwerpunkt in den neuen Richtlinien liegt auf Umgehungsschemata. Apple weist ausdruecklich auf die Praxis hin, bei der Entwickler die „Entkleidungs“-Funktion waehrend der Pruefungsphase verbergen und sie nach der Freigabe durch ein Update aktivieren. Zuvor tarnten sich solche Apps als harmlose Werkzeuge — Foto-Editoren, Dienstprogramme oder Unterhaltungsdienste — und schalteten die schaedliche Funktion erst nach bestandener Pruefung ein. Nun zieht eine solche Taktik den Ausschluss nicht nur aus dem App Store, sondern auch aus dem Apple Developer Program nach sich, was dem Entwickler praktisch das Recht entzieht, jegliche Apps im Oekosystem des Unternehmens zu veroeffentlichen.
Der Grok-Fall und das Schliessen der Schlupfloecher fuer KI-Chats
Das Update schliesst zudem ein spezifisches Schlupfloch fuer KI-Chatbots und generative Assistenten. Quellen zufolge hatte Apple zuvor gedroht, Grok von xAI aufgrund der Moeglichkeit zur Generierung von Nackt-Deepfakes zu entfernen, und erst nachdem xAI entsprechende Schutzmechanismen hinzugefuegt hatte, erhielt das Unternehmen die Freigabe fuer die aktualisierte Version. Tatsaechlich hat dies einen Praezidenzfall geschaffen: Aehnliche Anforderungen zur Praevention und Loeschung nicht einvernehmlicher Nacktinhalte wurden nun auf alle Anwendungskategorien ausgedehnt und nicht nur auf einzelne umstrittene Dienste.
Ausweitung des Verbots auf alternative Marktpluetze
Zusaetzlich zu den Einschraenkungen innerhalb des App Stores hat Apple das Verbot von Apps, die Menschenhandel und Kinderausbeutung foerdern, auf alternative App-Marktpluetze ausgeweitet. Dies bedeutet, dass selbst Drittanbieter-Distributoren, die im Rahmen von Apple zugelassener Mechanismen arbeiten, keine Dienste hosten koennen, die mit solchen Verstoessen verbunden sind. Damit schliesst das Unternehmen nicht nur den „internen“ Vertriebskanal, sondern auch externe Einstiegspunkte, ueber die zuvor die strengen Regeln des Haupt-Stores umgangen werden konnten.
Kontext: Gesetzgeberische Initiativen in Europa
Apples Schritt fuegt sich in einen breiteren internationalen Trend zur Regulierung von KI-„Entkleidungs“-Diensten ein. Bereits im November 2025 hatten britische Behoerden angekuendigt, mobile Geraete-Apps verbieten zu wollen, die Menschen anhand eines Fotos „entkleiden“ — dies berichtete die Zeitung Politico. Die Kombination aus Apples unternehmenseigenen Einschraenkungen und den legislative Initiativen in Europa bildet einen doppelten Druckkreis auf Entwickler: Einerseits technische und Plattformbarrieren innerhalb des App Stores, andererseits das Risiko eines rechtlichen Verbots auf Ebene nationaler Regulierungsbehoerden.