Nach Inkrafttreten des Beschlusses des EU-Rats vom 30. Juli 2026, der eine aktualisierte Verfahrensweise für die Erteilung des vorübergehenden Schutzes für ukrainische Bürger eingeführt hat, sind bei der Konsularabteilung des Außenministeriums rund 20 offizielle Anfragen von Ukrainern eingegangen, die bei der Einreichung der Unterlagen in bestimmten Mitgliedstaaten auf Schwierigkeiten gestoßen sind. Dies teilte das Außenministerium auf Anfrage der RBC-Ukraine mit und betonte, dass militärische Registrierungsunterlagen nicht für alle Antragsteller verpflichtend sind und ihre Vorlage strengen Voraussetzungen unterliegt.

Prüfpriorität: Rechtmäßigkeit der Grenzüberquerung

Im Ministerium wurde erläutert, dass gemäß den Erläuterungen der Generaldirektion der Europäischen Kommission für Migration und innere Angelegenheiten (DG HOME) die vorrangige Prüfung bei der Erteilung des vorübergehenden Schutzes die Bestätigung der rechtmäßigen Überschreitung der ukrainischen Staatsgrenze ist. Genau dieses Dokument dient als Hauptnachweis für die Legitimität des Aufenthalts des Bürgers in der EU. Militärische Registrierungsunterlagen, so die Vertreter des Außenministeriums, dürfen die zuständigen Organe der EU-Mitgliedstaaten ausschließlich in dem Fall anfordern, wenn die Rechtmäßigkeit der Grenzüberquerung auf andere Weise nicht bestätigt werden kann. Somit kann die Forderung, einen Wehrpass oder eine Einberufungsurkunde vorzulegen, nicht die einzige oder automatische Bedingung für alle Antragsteller ohne Ausnahme sein.

Einzelne Fälle und die Rolle der nationalen Rechtsordnungen

Das Außenministerium hob gesondert hervor, dass vereinzelt auftretende Situationen, in denen militärische Registrierungsunterlagen von Frauen oder Personen verlangt werden, die nicht zum Wehrpflichtigenalter gehören, in erster Linie damit zusammenhängen, dass jeder EU-Mitgliedstaat selbst die Liste der für die Prüfung ausreichenden Dokumente festlegt. Das bedeutet, dass in der Praxis in verschiedenen Mitgliedstaaten unterschiedliche Verwaltungsverfahren gelten können, was zu punktuellen Vorfällen führt. Laut Angaben des Ministeriums gibt es derzeit keine Grundlage, von systematischen Verstößen in bestimmten EU-Ländern zu sprechen: Die offiziellen Beschwerden betreffen verstreute Fälle in verschiedenen Mitgliedstaaten und keine flächendeckende Praxis.

Widersprüchliche Angaben

Gleichzeitig besteht im öffentlichen Raum eine gewisse Spannung zwischen der offiziellen Position Kiews und der tatsächlichen Erfahrung der Ukrainer im Ausland. Einerseits behauptet das Außenministerium, dass keine systematischen Verstöße festgestellt wurden und dass rund 20 Anfragen punktuelle Vorfälle darstellen. Andererseits wurde zuvor berichtet, dass seit dem 5. August Dutzende von Ukrainen in Tschechien genau wegen des Fehlens von Dokumenten, die die Erfüllung der Wehrpflicht bestätigen, keinen vorübergehenden Schutz erhielten. Am 16. August präzisierten die tschechischen Behörden die Liste der erforderlichen Dokumente, wobei die Anforderungen je nach Alter des Antragstellers differenziert wurden. Somit bleibt, obwohl Kiew formal keinen „systematischen' Charakter des Problems feststellt, die mit den militärischen Registrierungsunterlagen verbundene Hürde für Antragsteller in bestimmten Rechtsordnungen – vor allem in Tschechien – spürbar und betrifft laut Medienberichten nicht nur vereinzelte, sondern Dutzende von Fällen innerhalb kurzer Zeit.

Position der Ukraine und erwartete Empfehlungen der Europäischen Kommission

Die ukrainische Seite führt laut Angaben des Außenministeriums einen aktiven Dialog mit der Europäischen Kommission, um diskriminierende Ansätze bei der Dokumentenprüfung auszuschließen. Die Position Kiews lautet, dass zusätzliche Anforderungen an militärische Registrierungsunterlagen nur als Ausnahme, bei Vorliegen begründeter Gründe und ausschließlich gegenüber Männern im Alter von 25 bis 60 Jahren anzuwenden sind. Im Ministerium wird erwartet, dass die Europäische Kommission Ende September 2026 einheitliche Empfehlungen für alle Mitgliedstaaten veröffentlichen wird, die die Verfahrensweise solcher Prüfungen vereinheitlichen und die Zersplitterung der nationalen Praktiken beseitigen werden. Bis zum Inkrafttreten dieser Empfehlungen wird ukrainischen Bürgern, die die Erteilung des vorübergehenden Schutzes planen, empfohlen, die aktuelle Liste der Dokumente vorab bei den konsularischen Einrichtungen der Ukraine in den jeweiligen EU-Ländern zu klären.