Jeder Erbe in der Ukraine hat das Recht, die Annahme der Erbschaft auszuschlagen, doch längst nicht alle verstehen, was mit seinem Anteil nach einer solchen Ausschlagung geschieht. Das ukrainische Justizministerium, auf das sich RBC-Ukraine beruft, hat eine ausführliche Erläuterung veröffentlicht: Der Anteil des ausschlagenden Erben geht nicht immer an den Staat oder eine bestimmte Person über – sein Schicksal hängt davon ab, ob es sich um eine testamentarische oder gesetzliche Erbfolge handelt und wem gegenüber die Ausschlagung erklärt wurde. Wir erläutern die wichtigsten Regeln, die jeder potenzielle Erbe kennen sollte.

Sechs Monate und keine Bedingungen

Das Gesetz legt eine klare Frist fest: Ein testamentarischer oder gesetzlicher Erbe kann die Annahme der Erbschaft innerhalb von sechs Monaten ausschlagen. Diese Frist beginnt mit dem Eröffnung der Erbschaft bzw. mit dem Tag der staatlichen Registrierung des Todes in den vom Gesetz vorgesehenen Fällen. Wichtig ist zu verstehen, dass die Ausschlagung der Erbschaft bedingungslos und unbedingter Natur ist – der Erbe darf keine Bedingungen oder Einschränkungen stellen. Auch ein teilweiser Ausschlag ist gesetzlich ausgeschlossen: Man kann nicht von einem Teil der Erbschaft ausschlagen und einen anderen Teil behalten. Die Ausschlagung ist immer ein vollständiger und endgültiger (innerhalb des sechswöchigen – hier: sechmonatigen – Zeitfensters) Schritt.

Wie wird der Anteil bei Ausschlagung nach Testament verteilt

Wenn ein testamentarischer Erbe von der Erbschaft ausschlägt, geht sein Anteil an die anderen testamentarischen Erben, die die Erbschaft angenommen haben, und wird unter ihnen gleichmäßig verteilt. Ein konkretes Beispiel: Nach dem Testament sollten drei Personen das Vermögen erhalten, doch einer von ihnen schlug aus – dann wird sein Anteil zu gleichen Teilen zwischen den beiden verbleibenden Erben aufgeteilt. Dabei nimmt die Ausschlagung der testamentarischen Erbschaft dem Betroffenen nicht das Recht, nach der gesetzlichen Erbfolge zu erben. Wenn keine anderen testamentarischen Erben mehr vorhanden sind, wechselt die Erbfolge automatisch in die gesetzliche Erbfolge.

Fünf Reihen der gesetzlichen Erben

Wenn ein gesetzlicher Erbe ausschlägt, geht sein Anteil an die anderen Erben derselben Reihe und wird unter ihnen gleichmäßig verteilt. Wenn keine Erben dieser Reihe vorhanden sind, geht das Erbrecht an die nächste Reihe über. In der Ukraine sind insgesamt fünf Reihen der gesetzlichen Erben vorgesehen. Das bedeutet, dass der Anteil des Ausschlagenden „herunterfallen“ kann, bis mindestens eine Person gefunden wird, die bereit und berechtigt ist, die Erbschaft anzunehmen. Die Regeln zur Verteilung des Anteils zwischen Erben derselben Reihe gelten nicht, wenn der Erbe die Erbschaft zugunsten eines bestimmten anderen Erben ausschlägt – in diesem Fall geht der Anteil genau an die in der Ausschlagung genannte Person über.

Testamentarischer Substituterbe und herrenloses Gut

Ein besonderer Sonderfall liegt vor, wenn der Erblasser im Voraus einen anderen Erben (den sogenannten Substituterben) eingesetzt hat. Das bedeutet, dass der Erblasser eine Person bestimmt hat, die die Erbschaft erhält, wenn der Haupterbe sie nicht annimmt oder von der Annahme ausschlägt. In einer solchen Situation geht der Anteil automatisch an den Substituterben über, ohne dass eine Umverteilung erforderlich ist. Wenn hingegen keine Erben mehr vorhanden sind, die die Erbschaft annehmen können, kann das Gericht das Vermögen als herrenlos erklären. In diesem Fall geht die Erbschaft in das Eigentum der örtlichen Gemeinde am Standort der Immobilie über. Wenn die Erbschaft keine Immobilie umfasst – am Standort des Hauptteils des beweglichen Vermögens.

Recht auf Widerruf der Ausschlagung

Die Gesetzgebung sieht auch einen „Rückführungs“-Mechanismus vor: Der Erbe kann seine Ausschlagung der Erbschaft innerhalb derselben sechswöchigen – hier: sechmonatigen – Frist widerrufen, die für die Annahme festgelegt ist. Das heißt, wenn eine Person es sich anders überlegt und doch die Erbschaft annehmen möchte, kann sie ihre Entscheidung vor Ablauf dieser Frist ändern. Nach Ablauf der sechs Monate wird die Ausschlagung endgültig und unwiderruflich.

Widersprüchliche Angaben

In den bereitgestellten Quellen zur Faktenprüfung wurden keine wesentlichen Widersprüche in Daten, Zahlen oder Formulierungen festgestellt. Die vom ukrainischen Justizministerium veröffentlichte und von RBC-Ukraine publizierte Erläuterung enthält ein kohärentes und widerspruchsfreies System von Regeln. Die zusätzliche Quelle (pravda.ru) behandelt ein verwandtes, aber anderes Thema – den testamentarischen Verzicht als Instrument zur Einschränkung des Rechts, einen Wohnungsnutzer auszusiedeln, im russischen Rechtsraum – und enthält keine Angaben, die der ukrainischen Erläuterung widersprechen. Somit stimmen beide Quellenversionen innerhalb ihrer thematischen Rahmenbedingungen überein.