Zum Unabhängigkeitstag der Ukraine im August 2026 erhalten bestimmte Kategorien von Bürgern eine einmalige Geldauszahlung, deren Höhe vom Status des Empfängers abhängt und zwischen 450 und 3100 Hrywnja beträgt. Grundlage für die Auszahlungen ist die Kabinettsverordnung Nr. 602 vom 13. Mai 2026, wie RBC-Ukraine unter Verweis auf den ukrainischen Rentenfonds berichtet. Für die meisten Empfänger wird das Geld in diesem Jahr automatisch gutgeschrieben: Rentner, die Anspruch auf die Auszahlung haben, erhalten sie im August zusammen mit ihrer Rente, und Empfänger von Wohnsubventionen und Vergünstigungen für die Zahlung von Nebenkosten (vorausgesetzt, sie leisten keinen Militärdienst) müssen sich zusätzlich nicht an den Rentenfonds wenden.

Wer erhält Geld ohne Antrag

Die automatische Abwicklung gilt für Rentner und Bürger, die Wohnsubventionen und Vergünstigungen für Nebenkosten beziehen und keinen Militärdienst leisten. Aktiven Soldaten wird die einmalige Auszahlung nicht auf ihre persönlichen Konten, sondern auf die Konten der Einheiten, Einrichtungen und Organisationen überwiesen, bei denen sie dienen. Somit wird die große Mehrheit der Empfänger im Jahr 2026 keine Maßnahmen ergreifen müssen – die Mittel werden in der festgelegten Reihenfolge zusammen mit den regelmäßigen Auszahlungen gutgeschrieben.

Wer muss einen Antrag stellen und warum bleibt nur noch ein Tag

Ausgenommen sind Bürger, die Anspruch auf die Auszahlung haben, aber nicht zu den Kategorien der automatischen Gutschrift gehören – vor allem jene, die den entsprechenden Status erst kürzlich erworben haben. Genau diesen Personen wird der Rentenfonds das Geld nicht automatisch gutgeschrieben, und für den Erhalt der Auszahlung muss ein Antrag bei der örtlichen Stelle des Rentenfonds gestellt werden. Für jene, die die Auszahlung persönlich vor dem Festtag beantragen möchten, wird die Zeit knapp: Der Freitag, der 21. August 2026, wird der letzte Arbeitstag vor dem Unabhängigkeitstag sein, der auf den 24. August fällt.

Was tun, wenn der Status erworben wurde, aber das Geld nicht eingegangen ist

Der Rentenfonds hat einen Mechanismus für Fälle vorgesehen, in denen eine Person das Recht auf die Auszahlung vor dem 24. August erworben hat, die Mittel aber nicht eingegangen sind. Wenn bis zum 1. Oktober das Geld nicht angekommen ist, kann der Bürger sich mit einem Antrag an den Rentenfonds wenden und den zustehenden Betrag erhalten. Dies schützt jene, die den Status im Vorfeld des Festtags beantragt haben, aber aufgrund von Verzögerungen bei der Bearbeitung die Auszahlung nicht automatisch erhalten haben.

Kontext: Renten im Ausland und Pläne zur Mindestrente

Vor dem Hintergrund der Debatte über einmalige Auszahlungen erinnerte die Juristin daran, dass das Vorhandensein einer Versicherungszeit in der Ukraine allein keinen Anspruch auf eine Rente außerhalb des Landes garantiert – alles hängt von der konkreten internationalen Vereinbarung mit dem Wohnsitzland ab, und aus diesem Grund kann der Rentenfonds eine Auszahlung im Ausland verweigern oder bereits bewilligte Mittel einstellen. Separat erklärte der Vorsitzende des Finanzkomitees der Werchowna Rada, Daniil Hetmanzew, dass die Mindestrente in der Ukraine auf 6–7 Tausend Hrywnja angehoben werden soll: Dafür beabsichtigt die Regierung, die Berechnungsformel zu ändern und eine kapitalgedeckte Ebene des Rentensystems einzuführen.

Widersprüchliche Daten

In den vorliegenden Materialien wird die Liste der Kategorien, die manuell einen Antrag stellen müssen, im Originaltext nicht vollständig aufgeführt – es wird lediglich angegeben, dass es sich um Bürger handelt, die Anspruch auf die Auszahlung haben, diese aber nicht automatisch erhalten. Verschiedene Medien (RBC-Ukraine, Nowosti, TSN) beziehen sich einhellig auf die Kabinettsverordnung Nr. 602 und die Obergrenze von 3100 Hrywnja, jedoch variiert die konkrete Liste der „nicht-automatischen' Empfänger in den Formulierungen. Bis zu einer offiziellen Klarstellung durch den Rentenfonds empfiehlt die Redaktion Bürgern mit kürzlich erworbenem Status, die Notwendigkeit einer Antragstellung bei der örtlichen Stelle des Fonds selbst zu klären.