Das Kabinett der Minister der Ukraine hat eine umfassende Aktualisierung der Rechtsvorschriften initiiert, die den Status kritisch wichtiger Unternehmen regeln. Ab Juni 2026 treten neue makroökonomische Filter in Kraft, die darauf abzielen, den tatsächlichen Beitrag der Unternehmen zum Haushalt zu verifizieren und undurchsichtige Schemata zur Erlangung einer Befristung zu minimieren. Gemäß der Regierungsverordnung bleiben die bisher gültigen Entscheidungen zur Kritikalität nur bis zum Ablauf ihrer Laufzeit, jedoch nicht länger als bis zum 1. September 2026, in Kraft.
Der Volksabgeordnete Bohdan Kytsak bestätigte, dass die Verschärfung der Limits zu einer Änderung des rechtlichen Status von zehntausenden Bürgern führen wird. Arbeitgeber, die den neuen Anforderungen nicht entsprechen, verlieren automatisch das Recht, ihren Mitarbeitern eine Aussetzung der Mobilisierung zu gewähren.
Neue wirtschaftliche Schwellenwerte für Branchen
Die Reform zielt auf eine Umverteilung der mobilisierungsrelevanten Ressourcen und die Unterstützung der Produktionslokalisierung ab. Die neuen Regeln sind nach wichtigen Wirtschaftssektoren differenziert und erhöhen die Einstiegshürde für kleine und mittlere Unternehmen erheblich.
Im Agrarsektor wurden die Anforderungen an die Flächennutzung verdoppelt: Der Mindestschwellenwert für die Fläche der bewirtschafteten Flächen wurde von 500 auf 1000 Hektar erhöht. Gleichzeitig stieg das Mindesteinkommen des Unternehmens pro Jahr von 20 auf 40 Millionen Hrywnja. Die Zahlung der Einkommensteuer in Höhe von 324.000 Hrywnja pro Quartal wurde aus der Liste der Befristungsgründe gestrichen. Dies bedeutet, dass kleine landwirtschaftliche Betriebe das Risiko eingehen, ihr Recht auf Kontingente zu verlieren.
Die Forstwirtschaft steht noch härteren Bedingungen gegenüber. Die Anforderungen an die Fläche der im Dauerbesitz der Forstbetriebe befindlichen Flächen haben sich verfünffacht – von 500 auf 2500 Hektar. Ein obligatorisches Mindesteinkommen von 10 Millionen Hrywnja pro Jahr wurde eingeführt. Kleine regionale Forstbetriebe, die diese Werte nicht erreichen, werden bei der Befristung von Personal eingeschränkt.
Gehaltskoeffizienten und regionale Berichterstattung
Eine der bedeutendsten Neuerungen sind die strengen Koeffizienten für das Lohnniveau, die an den landesweiten Durchschnitt gebunden sind (ca. 26.900 Hrywnja laut Daten des Staatsamts für Statistik).
- Für juristische Personen mit mehr als 50 Mitarbeitern muss der Durchschnittslohn den landesweiten Wert um das Zweifache übersteigen.
- Für Unternehmen mit 20 Mitarbeitern und ständigen Vertretungen von Nichtinländern beträgt dieser Koeffizient das Dreifache.
- Für Grenzgebiete wurde ein großzügigerer Schwellenwert von 2,5 Mindestlöhnen (21.618 Hrywnja) beibehalten.
Unternehmen, die in drei oder mehr Regionen tätig sind, müssen in jeder Region mindestens 10 versicherte Mitarbeiter beschäftigen. Darüber hinaus müssen sie die Zahlung von Steuern und dem Allgemeinen Sozialversicherungsbeitrag (ESV) in Höhe von mindestens 24.000 Hrywnja in den lokalen Haushalt für das letzte Berichtsquartal nachweisen.
Digitalisierung und Übergangsphase
Entsprechend dem Gesetz der Ukraine „Über die mobilisierungsbezogene Vorbereitung und Mobilisierung“ liegt die Festlegung der Parameter der Kritikalität in der ausschließlichen Zuständigkeit des Kabinetts der Minister. Das Wirtschaftsministerium erklärte, dass für die Anpassung der Unternehmen eine Übergangsphase vorgesehen ist: Alle zuvor ausgestellten Aussetzungen behalten ihre rechtliche Gültigkeit bis zum Ablauf ihrer Laufzeit.
Ab Juli werden jedoch alle neuen Anträge und Verfahren zur Bestätigung des Status ausschließlich über behördliche digitale Schnittstellen, einschließlich des Portals „Diia“, und streng nach den neuen Kriterien angenommen. Die neuen Regeln schließen auch die Duplizierung von Kontingenten vollständig aus: Ein wehrpflichtiger Bürger kann nur einmal für ein bestimmtes Arbeitsort in den Befristungslimiten erfasst werden.
Die Leiter von Wirtschaftsverbänden äußern Besorgnis darüber, dass die plötzliche Erhöhung der fiskalischen Anforderungen die Aufrechterhaltung des Personalpotenzials für einen erheblichen Teil der Unternehmen erschweren wird. Dennoch sind die zuständigen Ministerien und die regionalen Militärverwaltungen verpflichtet, ihre internen Listen so schnell wie möglich neu zu bestätigen und mit dem Verteidigungsministerium abzustimmen.