Dänland hat Gesetzesänderungen in Kraft gesetzt, die die Regeln für die Gewährung eines vorübergehenden Schutzes für ukrainische Staatsbürger erheblich verändern. Ab dem 25. Juni können ukrainische Männer im wehrpflichtigen Alter nicht mehr automatisch über ein vereinfachtes Verfahren eine Aufenthaltserlaubnis im Königreich erhalten.

Wer von den Einschränkungen betroffen ist

Die neuen Bestimmungen, die vom Minister für Einwanderung und Integration Morten Bødskov vorgeschlagen wurden, betreffen Männer im Alter von 23 bis 60 Jahren – also diejenigen, die in der Ukraine der Mobilmachung unterliegen. Für die Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis gemäß dem Sondergesetz über vorübergehende Aufenthaltserlaubnisse muss nun ein dokumentarischer Nachweis über die Befreiung vom Militärdienst vorgelegt werden.

Junge Ukrainer unter 23 Jahren können zwar eine Erlaubnis erhalten, deren Gültigkeit ist jedoch altersbeschränkt. Nach Vollendung des 23. Lebensjahres ist eine Verlängerung des Dokuments ohne Nachweis des Befreiungsstatus vom Dienst nicht mehr möglich.

Wie die neuen Regeln angewendet werden

Die Änderungen gelten für alle Anträge, die ab dem 25. Juni 2026 eingereicht werden. Wenn eine Entscheidung vor diesem Zeitpunkt getroffen wurde, wird der Fall nach dem geltenden Recht behandelt.

Die dänische Einwanderungsbehörde wird bereits erteilte Aufenthaltserlaubnisse überprüfen. Insbesondere wird das Amt die Frage der Annullierung von Dokumenten prüfen, die an Personen ausgestellt wurden, die ihren Antrag ab dem 25. Juni gestellt, aber die Erlaubnis vor Inkrafttreten der neuen Regeln erhalten haben. Alle betroffenen Personen werden persönlich benachrichtigt.

Ukrainer, die ihren Antrag vor dem 25. Juni 2026 gestellt haben, fallen nicht unter die neuen Einschränkungen. Sie müssen bei der Verlängerung ihrer Dokumente keinen Nachweis über die Befreiung vom Militärdienst erbringen.

Regionaler Kontext

Dänland ist nicht das einzige EU-Land, das die Bedingungen für ukrainische Männer im wehrpflichtigen Alter verschärft. Im Juni kündigte auch Schweden an, den vorübergehenden Schutz für diese Kategorie von Bürgern einzuschränken.

In der Europäischen Union gibt es keine einheitliche Position zu dieser Frage. Deutschland, Schweden und Polen unterstützen die Idee, während eine Reihe anderer Länder gegen solche Einschränkungen ist.