Das Ministerium für Bildung und Wissenschaft der Ukraine (MBW) hat wesentliche Änderungen in das Zulassungsverfahren für Promotionsstudien im laufenden akademischen Jahr eingeführt. Die wichtigste Änderung ist die Verlängerung der Fristen für die Zulassungskampagne, was den Bewerbern mehr Zeit zur Vorbereitung der Unterlagen und zur Ablegung der Prüfungen gibt. Darüber hinaus wurde den Hochschulen erlaubt, eine zusätzliche Zulassungsrunde für Vertragsplätze durchzuführen.

Neue Fristen und zweite Zulassungsrunde

Den aktualisierten Regeln zufolge haben Bildungseinrichtungen das Recht, eine zusätzliche Zulassungsrunde für Vertragsplätze durchzuführen. Dieser Prozess kann frühestens am 29. September beginnen. Die konkreten Termine werden von den Universitäten selbst in ihren Zulassungsregeln festgelegt.

Eine wichtige Einschränkung ist der Zeitpunkt der Zulassung: Sie muss spätestens 15 Tage nach Abschluss der Registrierung der Bewerbungen erfolgen, jedoch in jedem Fall bis zum 15. Oktober. Dies schafft eine strenge Frist für die Finalisierung des Zulassungsverfahrens.

Prüfungskampagne: Termine und Punkte

Das MBW erinnerte daran, dass die Hauptsitzung der staatlichen Zulassungsprüfungen (Zulassungsprüfung und Fachprüfung) bereits abgeschlossen ist. Die Teilnehmer können ihre Ergebnisse auf einer Skala von 100 bis 200 Punkten bis zum 7. August in ihren persönlichen Konten einsehen.

Für diejenigen, die nicht rechtzeitig teilnehmen konnten oder nicht in der Lage waren, wurde eine zusätzliche Sitzung der Zulassungsprüfung und Fachprüfung vorgesehen. Sie findet vom 24. bis 28. August statt, und die Ergebnisse werden bis zum 4. September veröffentlicht.

Struktur des Wettbewerbspunktes

Nach Erhalt der Ergebnisse der staatlichen Prüfungen müssen die Bewerber eine obligatorische Zulassungsprüfung im Fach (oder in den Fächern für interdisziplinäre Programme) ablegen. Genau diese Prüfung macht 60 % des endgültigen Wettbewerbspunktes aus. Sie ist für alle Bewerber verpflichtend, einschließlich derjenigen, die Anspruch auf besondere Zulassungsbedingungen haben.

Zusätzlich können die Hochschulen weitere Bewertungen durchführen: Interviews, Präsentationen von Forschungsvorschlägen oder wissenschaftlichen Leistungen. Der Umfang und die Reihenfolge solcher Veranstaltungen werden durch die Zulassungsregeln der jeweiligen Bildungseinrichtung festgelegt.

Sondersitzungen auf eigene Kosten

Das MBW hat auch die Durchführung speziell organisierter Sitzungen der Zulassungsprüfung für Bewerber in Master- und Promotionsstudiengängen erlaubt. An diesen können diejenigen teilnehmen, die die Prüfung während der Haupt- oder Zusatzsitzung nicht abgelegt haben, sich zuvor nicht registriert haben oder ihr Ergebnis verbessern möchten. Die Durchführung solcher Sitzungen erfolgt auf Kosten der Teilnehmer selbst.