Das Außenministerium der Ukraine hat Berichte kommentiert, wonach in einigen Ländern der Europäischen Union von ukrainischen Bürgern, insbesondere von Frauen, bei der Beantragung von vorübergehendem Schutz Daten aus dem System «Reserv+» angefordert werden. Das Ministerium bestätigte das Vorhandensein solcher Fälle, wies jedoch darauf hin, dass sie nicht massenhaft auftreten und eine vorübergehende Maßnahme darstellen.
Grund: Neue Entscheidung des Rates der EU
Laut Informationen der Pressestelle des Außenministeriums entstand die Situation vor dem Hintergrund des Inkrafttretens neuer Regeln für die Gewährung von vorübergehendem Schutz. Das Schlüsseldokument war die Entscheidung des Rates der EU Nr. 2026/1912 vom 30. Juli 2026. Diese Entscheidung verlängerte den Status des vorübergehenden Schutzes für vertriebene Ukrainer bis zum 4. März 2028. Wie das ukrainische diplomatische Ministerium jedoch feststellt, hat die Europäische Union den Mitgliedstaaten bisher keine zentralisierten Erläuterungen zur praktischen Umsetzung dieser Rechtsvorschrift vorgelegt.
Fehlen einheitlicher Anweisungen
Aufgrund des Fehlens eines einheitlichen Ansatzes auf Brüsseler Ebene sind die nationalen Behörden einzelner EU-Mitgliedstaaten gezwungen, die neuen Regeln auf der Grundlage eigener Interpretationen und Anweisungen anzuwenden. Dies führte dazu, dass Mitarbeiter der Migrationsbehörden in einigen Fällen zusätzliche Daten anforderten, einschließlich Informationen aus dem System «Reserv+», um den Status des Antragstellers zu bestätigen.
Wer ist in der Risikozone?
Das Außenministerium betonte, dass die dem Ministerium bekannten Fälle von Datenanfragen hauptsächlich Antragsteller betreffen, die ihre rechtmäßige Ausreise aus der Ukraine nicht auf übliche Weise nachweisen konnten – zum Beispiel durch die Vorlage eines Stempels der Staatlichen Grenzschutzbehörde im Reisepass. Bei Vorliegen eines Nachweises der rechtmäßigen Ausreise entfällt die Notwendigkeit, Angaben aus «Reserv+» vorzulegen. Dennoch können solche Situationen in einzelnen Ländern bis zur Einführung einheitlicher Erläuterungen auftreten.
Erwartung einer Normalisierung der Praxis
Die ukrainische Seite erwartet von der Europäischen Union eine baldige Normierung der Anwendung der neuen Regeln unter Berücksichtigung der Anfragen der ukrainischen Seite. Das Außenministerium versicherte, dass die beschriebenen Situationen vorübergehender Natur sind und enden werden, sobald die EU den Mitgliedstaaten einheitliche Erläuterungen vorlegt. Derzeit arbeiten Diplomaten an der Beseitigung dieser administrativen Hindernisse.