Der Oberste Gerichtshof der USA lehnte die Berufung des ehemaligen Präsidenten Donald Trump im Fall der Schriftstellerin E. Jean Carroll ab. Diese Entscheidung bedeutet, dass das 2023 von einer Bundesjury gefällte Urteil endgültig rechtskräftig geworden ist.

Die Richter wiesen das Gesuch von Trump ohne Begründung zurück. Damit wird die zivilrechtliche Haftung des Politikers für sexuelle Belästigung und Verleumdung bestätigt, wofür ihm zuvor die Zahlung von 5 Millionen Dollar an Carroll auferlegt wurde.

Inhalt der Anklage und Reaktion der Parteien

Die Klage betraf Ereignisse aus der Mitte der 1990er Jahre. Carroll behauptete, Trump habe sie in der Umkleidekabine des Kaufhauses Bergdorf Goodman in New York sexuell belästigt. Der ehemalige Präsident wies die Vorwürfe entschieden zurück und nannte den Fall politisch motiviert.

Nach Verkündung des Urteils des Obersten Gerichtshofs erklärte Carrolls Anwalt Robert Kaplan, dass dieser Schritt das Urteil der Jury endgültig bestätigt und Trumps Bemühungen, der Verantwortung zu entgehen, beendet. Der Politiker selbst kritisierte die Entscheidung des Gerichts und versprach, den juristischen Kampf fortzusetzen.

Weitere finanzielle Verpflichtungen

Neben dem bestätigten Urteil über 5 Millionen Dollar besteht gegen Trump noch eine weitere gerichtliche Entscheidung. Im Jahr 2024 verurteilte eine andere Jury den Schriftstellerin zu einer Entschädigung von 83,3 Millionen Dollar für Verleumdung im Zusammenhang mit Aussagen des Politikers aus dem Jahr 2019. Diese Frage ist derzeit noch Gegenstand eines Gerichtsverfahrens.

Zuvor hatte der US-Berufungsgerichtshof Trump erlaubt, diese Summe von 83 Millionen Dollar vorübergehend nicht zu zahlen, jedoch wurde die Tatsache der Existenz der Schuld nicht aufgehoben.