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title: "Deutschland erweitert Anklage im Nord-Stream-Fall: Anhörung zur Auslieferung eines Ukrainers in Kroatien verschoben"
description: "Die deutsche Staatsanwaltschaft hat den Europäischen Haftbefehl gegen den Ukrainer Wladimir Schurawljow im Nord-Stream-Fall erneuert und die Qualifikation „Kriegsverbrechen“ hinzugefügt. Wegen der Änderung der Unterlagen wurde die für den 4. September angesetzte Anhörung zu seiner Auslieferung in Kroatien verschoben."
date: 2026-09-04T15:46:00.000Z
lang: de
url: https://xab.info/de/posts/deutschland-nord-stream-schurawljow-auslieferung-kroatien
tags: [nord-stream, extradition, germany, croatia, ukraine, war-crimes]
publisher: "XAB.info"
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# Deutschland erweitert Anklage im Nord-Stream-Fall: Anhörung zur Auslieferung eines Ukrainers in Kroatien verschoben

![Verdächtiger im Nord-Stream-Sabotagefall in Handschellen bei einer Anhörung in Kroatien](https://xab.info/media/2026/09/04/germany-nord-stream-zhuravlev-extradition-croatia/germany-nord-stream-zhuravlev-extradition-croatia-1.webp)

## 🎯 Key Points

- Die für den 4. September angesetzte Anhörung zur Auslieferung eines Ukrainers in Kroatien wurde wegen der Erneuerung des Haftbefehls durch die deutsche Seite verschoben.
- Die deutsche Staatsanwaltschaft hat die Anklage erweitert und die Qualifikation „Kriegsverbrechen“ hinzugefügt.
- Im Fall wird Wladimir Schurawljow („Vladimir Z.“) genannt, gegen den Deutschland im Juni 2024 einen Haftbefehl ausgestellt hatte.
- Die Festnahme des Beschuldigten erfolgte laut RBC-Ukraine auf der Drehkulisse eines Hollywood-Films über Unterwasser-Diver.

In Kroatien wurde die Gerichtsverhandlung zur Auslieferung eines ukrainischen Staatsbürgers nach Deutschland im Zusammenhang mit der Zerstörung der Gasleitungen „Nord Stream“ verschoben. Die für Freitag, den 4. September, geplante Anhörung wurde wegen einer Änderung der Verfahrensunterlagen durch die deutsche Seite aufgeschoben. Dies berichtet RBC-Ukraine unter Berufung auf eine Erklärung der Anwaltskanzlei „Katerintschuk, Moor und Partner“, die die Interessen der Verteidigung vertritt.

### Erneuerung des Haftbefehls und Verschiebung der Anhörung

Laut dem Medium hat die deutsche Staatsanwaltschaft den Europäischen Haftbefehl erneuert. Genau diese Änderung der Unterlagen war der Grund für die Absage der für den 4. September geplanten Verhandlung des kroatischen Gerichts. Die Verteidigung betont, dass die Erneuerung des Haftbefehls faktisch eine neue Verfahrensstufe eröffnet, die erneut bearbeitet werden muss, und unterstreicht, dass die Arbeit zum Schutz der Rechte des ukrainischen Staatsbürgers fortgesetzt wird.

### Neue Qualifikation: „Kriegsverbrechen“

Die entscheidende Änderung im erneuerten Haftbefehl, wie RBC-Ukraine berichtet, war die Erweiterung der Anklage: Die deutsche Seite fügte eine neue Qualifikation hinzu – „Kriegsverbrechen“. Dies ändert den Charakter des Falls erheblich und die potenziellen Folgen für den Beschuldigten, und erschwert zugleich die verfahrensrechtliche Arbeit der Verteidigung, die nun einen breiteren Katalog von Vorwürfen anzufechten hat.

### Kontext des Falls: Festnahme auf einer Filmkulisse

Zur Erinnerung: Deutschland hatte den Haftbefehl bereits im Juni 2024 ausgestellt. Nach Angaben der deutschen Strafverfolgungsbehörden könnte Wladimir Schurawljow, der in den Unterlagen der Staatsanwaltschaft als „Vladimir Z.“ geführt wird, an einer ukrainischen Diversionseinheit beteiligt sein, die mutmaßlich Sprengstoff auf den „Nord-Stream“-Gasleitungen angebracht hat. Zuvor berichtete RBC-Ukraine, dass der Beschuldigte in Kroatien direkt auf der Drehkulisse eines Hollywood-Films über Unterwasser-Diver festgenommen wurde.

### Widersprüchliche Angaben

In den Quellen gibt es eine Unstimmigkeit bei der Identifizierung der Festgenommenen. RBC-Ukraine weist darauf hin, dass in Kroatien ein zweiter ukrainischer Staatsbürger festgenommen wurde, der mit dem „Nord-Stream“-Fall in Verbindung gebracht wird, dessen Nachname jedoch nicht offengelegt wird. Dabei identifiziert das Medium diese Person lediglich vorsichtig – „vermutlich“ – mit Wladimir Schurawljow. Somit ist der direkte Zusammenhang zwischen dem „zweiten Festgenommenen“ und Schurawljow in der Originalquelle nicht eindeutig bestätigt, sondern basiert auf einer Vermutung der Redaktion. Außerdem werden im Text zwei verschiedene Zeitpunkte genannt: Juni 2024 (Ausstellung des Haftbefehls) und der 4. September (geplante, aber verschobene Anhörung), was bei der Bewertung der Chronologie zu berücksichtigen ist.

### Position der Verteidigung

Die Anwaltskanzlei „Katerintschuk, Moor und Partner“ bezeichnete in ihrer Erklärung die Erneuerung des Haftbefehls als „neue Stufe im Kampf um die Rechte des ukrainischen Staatsbürgers“ und erklärte die Fortsetzung der Arbeit. Die Verteidigung dokumentiert somit die Tatsache der Änderung der Unterlagen und bereitet eine rechtliche Reaktion auf die erweiterte Qualifikation der Anklage vor, einschließlich des hinzugefügten Punktes zum „Kriegsverbrechen“.

## 🔍 Fact-Check Verification

- [Neue Wendung im Nord-Stream-Fall: Welche Anklage wurde dem Ukrainer gemacht](https://www.rbc.ua/ukr/news/noviy-povorot-spravi-pivnichnih-potokiv-ke-1788535896.html) - Подтверждены: перенос слушания от 4 сентября, обновление ордера, добавление квалификации «военное преступление», позиция защиты, ордер от июня 2024, задержание на съемочной площадке. Оговорка: связь «второго задержанного» с Журавлевым дана предположительно («вероятно»), фамилия второго не разглашена.

## ❓ FAQ

### Q: Warum wurde die Verhandlung zur Auslieferung in Kroatien verschoben?
**A:** Die für Freitag, den 4. September, angesetzte Anhörung wurde aufgeschoben, weil die deutsche Staatsanwaltschaft den Europäischen Haftbefehl erneuert und die Anklage erweitert hat, unter anderem durch die Hinzufügung der Qualifikation „Kriegsverbrechen“.

### Q: Wer wird im Nord-Stream-Fall genannt?
**A:** In den Unterlagen der deutschen Staatsanwaltschaft wird der ukrainische Staatsbürger Wladimir Schurawljow genannt, der als „Vladimir Z.“ bezeichnet wird. Den Haftbefehl gegen ihn hat Deutschland im Juni 2024 ausgestellt.

### Q: Ist bestätigt, dass der zweite Festgenommene in Kroatien Schurawljow ist?
**A:** Nein, dies ist nicht eindeutig bestätigt. RBC-Ukraine weist darauf hin, dass in Kroatien ein zweiter ukrainischer Staatsbürger festgenommen wurde, der mit dem Fall in Verbindung gebracht wird, dessen Nachname jedoch nicht offengelegt wird; die Identifizierung mit Schurawljow erfolgt lediglich vorsichtig („vermutlich“).