In Deutschland ist eine umfassende Reform des Systems der sozialen Unterstützung in Kraft getreten. Seit dem 1. Juli wurde die traditionelle Leistung „Bürgergeld' offiziell durch einen neuen Mechanismus ersetzt – die Grundsicherung, die nun „Grundsicherungsgeld' genannt wird. Die von der deutschen Regierung angekündigten Änderungen zielen darauf ab, die Prinzipien der Mittelverteilung zu überarbeiten und die Anforderungen an die Empfänger zu verschärfen.

Das Prinzip „Fordern und Fördern'

Grundlage der neuen Politik ist das Konzept „Fordern und Fördern'. Der Staat behält seine Verpflichtung zur Unterstützung Bedürftiger bei, führt jedoch strenge Bedingungen für Personen ein, die arbeitsfähig sind. Vorrang hat die sofortige Aufnahme einer Beschäftigung. Optionen für Umschulung oder Weiterbildung werden nur dann in Betracht gezogen, wenn eine sofortige Arbeit nicht möglich ist. Dieser Ansatz wird insbesondere bei Personen unter 30 Jahren besonders streng angewandt.

Die neuen Regeln verpflichten arbeitsfähige Bürger, ihre Möglichkeiten in einem maximal angemessenen Umfang zu nutzen. Alleinstehende Leistungsempfänger müssen, sofern dies körperlich und fachlich möglich ist, eine Vollzeitstelle annehmen. Das Ziel des Systems ist es, den Menschen so schnell wie möglich aus der Abhängigkeit von staatlichen Zuwendungen zu führen.

Verschärfung der Bedingungen für Eltern und Vermögenskontrolle

Bedeutende Änderungen betreffen auch Familien mit Kindern. Das Alter des Kindes, ab dem Eltern zu Maßnahmen zur Beschäftigung oder Integration herangezogen werden können, wurde von drei Jahren auf 14 Monate gesenkt. Dies verkürzt erheblich den Zeitraum, in dem Eltern in Elternzeit sein können, ohne verpflichtet zu sein, nach einer Arbeit zu suchen.

Die Reform hat zudem das einjährige „Schutzjahr' für das Vermögen der Empfänger abgeschafft. Jetzt wird die Höhe der geschützten Ersparnisse an das Alter der Person geknüpft. Darüber hinaus werden die Kosten für Unterkunft auch während des Schonzeitraums begrenzt – der zulässige Grenzwert ist auf das eineinhalbfache des allgemeinen Angemessenheitsstandards festgelegt.

Verantwortungsmaßnahmen bei Arbeitsverweigerung

Um Missbrauch entgegenzuwirken, führt das System ernsthafte finanzielle Sanktionen ein:

  • Bei Verhinderung des Förderprogramms oder Verweigerung der Bewerbung um Arbeit können die Grundleistungen für drei Monate um 30% gekürzt werden.
  • Die sogenannte „Norm zur Arbeitsverweigerung' wurde verschärft: Leistungen können mindestens für einen Monat und maximal für zwei Monate vollständig ausgesetzt werden. Die Anwendung dieser Norm wird früher beginnen als zuvor vorgesehen.

Die Arbeitsagenturen verfügen nun über effektivere Instrumente zur Überwachung und Verhinderung von Missbrauch sozialer Leistungen.

Kontext in Europa und Unterstützung für Rückkehrer

Deutschland ist nicht das einzige Land, das die Regeln verschärft. Ähnliche Einschränkungen für Flüchtlinge werden auch von anderen EU-Staaten eingeführt. Zuvor hatte Großbritannien einen Teil der Flüchtlinge verpflichtet, dem Staat die Mittel zurückzuzahlen, die für ihren Unterhalt während der Prüfung der Asylgesuche aufgewendet wurden.

Gleichzeitig ist für Ukrainer, die eine Rückkehr in ihre Heimat planen, eine spezielle Plattform namens „Domoy' (Heim) in Betrieb gegangen. Der Service hilft bei der Erstellung eines schrittweisen Aktionsplans: von der Wohnungssuche bis zur Organisation der Schulbildung für Kinder. Experten des Europarats haben zuvor festgestellt, dass Europa den Ansatz zur Integration von Flüchtlingen überdenkt, und die Höhe der Leistungen beeinflusst nun direkt die Motivation zur Arbeit.