In der Ukraine wurde ein klarer Termin für den Übergang auf eine digitale Erfassung der Berufserfahrung festgelegt. Bis zum 10. Juni 2026 müssen Bürger, die physische Arbeitsbücher besitzen, ihre Dokumente digitalisieren. Diese Anforderung betrifft diejenigen, die ihre berufliche Tätigkeit vor dem 1. Januar 2004 begonnen haben. Der Pensionsfonds der Ukraine (PFU) erläutert das Verfahren und die Konsequenzen, falls die Frist verpasst wird.
Wer und wie muss Dokumente einreichen
Die Initiative zur Digitalisierung kann sowohl vom Arbeitnehmer selbst als auch vom Arbeitgeber ausgehen. Zum Hochladen von Scans des Arbeitsbuchs steht ein spezielles Webportal des Pensionsfonds (portal.pfu.gov.ua) zur Verfügung. Das Verfahren ist über das persönliche Konto auf der Website der Behörde zugänglich.
Der PFU betont, dass die Einreichung von Dokumenten in elektronischer Form keine einmalige Aktion ist. Der Fonds wird auch nach dem festgesetzten Termin Scans entgegennehmen. Das bedeutet, dass Bürger die Möglichkeit haben, den Digitalisierungsprozess auch nach dem 10. Juni 2026 abzuschließen.
Alternativen zum physischen Arbeitsbuch
Falls das Original des Arbeitsbuchs verloren oder nicht verfügbar ist, kann die Berufserfahrung mit anderen offiziellen Dokumenten bestätigt werden. Als Ersatz eignen sich:
- Arbeitsverträge;
- Auskünfte über die Lohnberechnung;
- Arbeitsbescheinigungen;
- Auszüge aus Anordnungen zur Einstellung oder Entlassung.
Bestätigung der Dienstzeit in Kampfzonen
Besondere Bedingungen gelten für Personen, deren Unternehmen in besetzten Gebieten oder in Kampfzonen lagen, wo Archive zerstört oder verloren gegangen sein könnten. In solchen Fällen sind für die Bestätigung der Dienstzeit die Aussagen von mindestens zwei Zeugen erforderlich.
Die Zeugen müssen eigene Dokumente vorlegen, die die Tatsache ihrer gemeinsamen Arbeit mit dem Antragsteller in der genannten Organisation im angegebenen Zeitraum bestätigen.
Erhaltung der Versicherungsdienstzeit
Der Pensionsfonds beruhigt die Bürger: Das Verpassen der Frist führt nicht zum Verlust der erworbenen Dienstzeit. Wenn das physische Arbeitsbuch nicht bis zum 10. Juni 2026 digitalisiert wird, wird die Versicherungsdienstzeit nicht annulliert. Die offiziellen Erklärungen der Behörde sollen unnötige Besorgnis in der Bevölkerung abbauen, jedoch bleibt die rechtzeitige Aktualisierung der Daten im System eine Priorität, um zukünftige Rentenberechnungsverfahren zu vereinfachen.