Die Möglichkeit, zum Militärdienst in Russland einberufen zu werden, ist allein kein Grund für die Gewährung von Asyl oder internationalem Schutz in Deutschland. Dies erklärte ein Sprecher des Bundesministeriums des Innern der Bundesrepublik Deutschland auf Anfrage des Portals DW. Das Ministerium betonte, dass jeder Staat das Recht hat, Personal für die Bedürfnisse der nationalen Verteidigung zu rekrutieren.
Gerichtsurteil: Ablehnung eines automatischen Schutzes
Anlass für die öffentliche Klärung waren die Ergebnisse eines Verfahrens beim Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg. Das Gericht entschied, dass potenzielle Wehrpflichtige aus der Russischen Föderation kein automatisches Recht auf den sogenannten subsidiären Schutz haben – einen Status, der einen vorübergehenden Aufenthalt im Hoheitsgebiet der Europäischen Union aus humanitären Gründen erlaubt. Ein Vertreter des Ministeriums präzisierte, dass ein solcher Schutz nur im Einzelfall gewährt werden kann.
Das Verfahren wurde vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) eingeleitet, das die Entscheidung der vorherigen Instanz – des Verwaltungsgerichts Berlin – angefochten hatte. Das Gericht erster Instanz hatte ursprünglich einem Russen, geboren im Jahr 2004, subsidiären Schutz gewährt.
Argumente der Parteien und Position des Gerichts
Die Verteidigung des russischen Bürgers stützte sich auf das Argument, dass er als Wehrpflichtiger mit hoher Wahrscheinlichkeit nicht in der Lage sei, Druck widerstehen, der darauf abzielt, einen Vertrag für den Militärdienst zu unterzeichnen. Die Verteidigung behauptete, dies könnte dazu führen, dass der junge Mann in den Krieg Russlands gegen Ukraine geschickt wird.
Das Oberverwaltungsgericht hielt diese Argumente jedoch für unzureichend. In einer Pressemitteilung des Gerichts heißt es: „Als Wehrpflichtiger droht ihm keine Entsendung nach Ukraine“. Das Gericht erlaubte keine Berufung gegen diese Entscheidung, obwohl sie theoretisch angefochten werden könnte.
Reaktion der Opposition: „Schmachvoll, dass es vor Gericht ging“
Angesichts von Berichten aus Russland über die Zwangsmäßigung von Wehrpflichtigen zur Unterzeichnung von Verträgen nach Ablauf der Wehrpflicht forderte die Oppositionspartei „Bündnis 90/Die Grünen“ die Regierung auf, eine Lösung für jene Russen zu finden, die nicht in der Armee dienen wollen.
Bundestagsabgeordneter Helge Limburg nannte die Situation schmachvoll. Nach seinen Worten sollten die Bundesregierung und die Gesellschaft jedem dankbar sein, der sich der russischen Kriegsmaschine entzieht. Limburg wies darauf hin, dass selbst wenn Wehrpflichtige nicht direkt an die Front geschickt werden, sie einen Reservepool bilden, aus dem Vertragsoldaten für die Führung eines aggressiven Krieges rekrutiert werden.
„Dass dies teilweise durch Täuschung oder Druck geschieht, ist bereits bekannt. Die Bundesregierung muss schnell eine Lösung für dieses Problem finden, um zu verhindern, dass Deutschland neue Rekruten für die russische Armee liefert“, erklärte der Abgeordnete.
Statistik und Perspektiven
Gegenwärtig erhalten russische Wehrdienstverweigerer und Deserteure selten Asyl in Deutschland. Laut Nichtregierungsorganisationen werden Asylanträge zunehmend abgelehnt. Schutz kann nur gewährt werden, wenn eine konkret nachgewiesene Verfolgung aus politischen oder religiösen Gründen vorliegt, was die Situation von der Standard-Wehrdienstverweigerung unterscheidet.