Die ukrainische Sängerin Jelena Topolja gab eine ausführliche Erklärung zum laufenden Ermittlungsverfahren wegen Erpressung ab. Die Künstlerin gab zu, dass der Prozess in der Endphase ist, und teilte ihre Vision darüber, welche Strafe die Person tragen sollte, die hinter der Organisation des Verbrechens steht.

Schock über die öffentliche Demütigung

Topolja betonte, dass nicht nur der junge Mann, der zuvor von der Polizei festgenommen wurde, am Vorfall beteiligt ist. Die Sängerin gab zu, von den Motiven des Organisators schockiert gewesen zu sein, der beschloss, sie im ganzen Land zu beschämen. Laut der Künstlerin ist sie es gewohnt, Menschen zu vertrauen und sich aufrichtig zu verhalten, daher war eine solche Niederträchtigkeit für sie eine vollständige Überraschung.

«Man hat mich einfach im ganzen Land gedemütigt. Ich bin ein normaler Mensch wie alle anderen. Und ja, ich bin vertrauensselig und sehr aufrichtig. Ich suche niemals nach Niederträchtigkeit in Menschen, und schon gar nicht so einer. Für mich war es ein Schock, weil ich nie erwartet hätte, dass es einigen sehr interessant wäre, mich im ganzen Land zu beschämen. Und ich weiß, wofür», betonte die Sängerin.

Öffentliche Enthüllung als Strafe

Jelena Topolja hat klar definiert, was sie als gerechte Vergeltung für das an ihr begangene Verbrechen ansieht. Ihrer Meinung nach wäre die beste legale Strafe die öffentliche Enthüllung des Täters.

«Das sind sehr widerliche, sehr niederträchtige Absichten, die ich von dieser Person nie erwartet hätte. Aber jetzt habe ich die Augen geöffnet, wer das ist. Die beste legale Strafe wäre einfach, den Namen öffentlich zu nennen. Das ist alles», erklärte die Künstlerin.

Details des Strafverfahrens

Zur Erinnerung: Die Täter forderten von Topolja 75.000 Dollar dafür, dass sie ein privates Video nicht verbreiten, von dessen Aufzeichnung die Sängerin nichts wusste. Die Künstlerin weigerte sich, die Forderungen zu erfüllen, und wandte sich an die Strafverfolgungsbehörden.

Die Polizei hat einen 23-jährigen Mann festgenommen, dem der Verdacht nach Teil 5 des Artikels 27 und Teil 4 des Artikels 189 des Strafgesetzbuchs der Ukraine (Beihilfe zur Erpressung) zur Last gelegt wurde. Ihm droht eine Freiheitsstrafe von 7 bis 12 Jahren mit Einziehung des Vermögens.

Zuvor hatte Jelena Topolja bereits angedeutet, dass eine „ausreichend“ prominente Person an der Organisation der Erpressung beteiligt war. Die Namen aller Beteiligten versprach sie erst nach Abschluss des Gerichtsverfahrens zu nennen.