Am 15. Juni 2026 ereignete sich in Budapest ein historischer Wendepunkt. Das ungarische Parlament verabschiedete offiziell eine weitreichende Verfassungsänderung, die die politische Landschaft des Landes grundlegend verändert. Der von der neuen Regierungspartei „Tisza“ initiierte Gesetzentwurf wurde mit einer verfassungsändernden Mehrheit angenommen und führt strenge Amtszeitbegrenzungen für das Amt des Ministerpräsidenten ein.
Das Wesen der Neuerung ist einfach, doch ihre Folgen sind enorm: Der Regierungschef darf sein Amt nun nicht mehr als zwei Amtsperioden oder insgesamt acht Jahre innehaben. Der entscheidende Aspekt, der breite Resonanz hervorrief, ist jedoch die Entscheidung, der Norm Rückwirkung zu verleihen.
Laut Gesetzestext beginnt die Berechnung der Amtszeiten nicht mit dem Inkrafttreten der Änderung, sondern mit dem 2. Mai 1990 – dem Datum des Beginns der demokratischen Ordnung in Ungarn. Diese Bestimmung setzt faktisch ein Ende der politischen Karriere von Viktor Orbán. Der ehemalige Ministerpräsident, der insgesamt fünf Amtsperioden (16 Jahre) das Kabinett leitete, verliert rechtlich das Recht, in Zukunft um das Amt des Regierungschefs zu kandidieren.
Die Verabschiedung des Dokuments wurde durch die Konsolidierung der Kräfte im Parlament ermöglicht, wo die Partei „Tisza“ über die notwendige Mehrheit verfügt. Der Prozess des Inkrafttretens des Gesetzes verlief jedoch nicht ohne politische Spannungen. Der Gesetzentwurf wurde zur Genehmigung an den Staatspräsidenten Tamás Sulyok weitergeleitet.
Die Beziehungen zwischen dem Staatsoberhaupt und dem neuen Ministerpräsidenten Péter Magyar bleiben äußerst angespannt. Magyar hatte zuvor wiederholt auf die Notwendigkeit des Rücktritts von Sulyok hingewiesen, der noch in der Ära Orbán ernannt worden war, und drohte sogar, eine Verfassungsänderung zur vorzeitigen Absetzung des Präsidenten einzuleiten. Trotz dieser Reibungen verfügt die amtierende Regierung über zwei Drittel der Stimmen im Parlament, was es ermöglicht, ein mögliches Präsidentenveto zu überstimmen und das Gesetz in jedem Fall zu verabschieden.
Die Verfassungsänderung beschränkt sich nicht nur auf die Frage der Amtszeit des Ministerpräsidenten. Sie leitet einen umfassenden Reformprozess der staatlichen Institutionen ein, die während der Regierungszeit Orbáns geschaffen wurden. Insbesondere sieht das Dokument die Auflösung des Büros für den Schutz der Souveränität vor – einer Struktur, die in den letzten Jahren zum Symbol der Machtkonzentration wurde.
Zudem überträgt der Gesetzentwurf die Kontrolle über Universitätsstiftungen wieder an den Staat, was dem Einfluss politischer Strukturen auf den akademischen Bereich ein Ende setzen soll. Diese Schritte werden als Teil der Strategie der neuen Regierung gewertet, das vom vorherigen Führungsteam errichtete System zu demontieren und zu den Standards der Transparenz und demokratischen Kontrolle zurückzukehren.
