Der Gerichtshof der Europäischen Union hat am 9. September die Klage Ungarns abgewiesen, mit der die Entscheidung über die Nutzung eingefrorener russischer Vermögenswerte für die militärische Unterstützung der Ukraine angefochten wurde. Wie ukrainische und europäische Medien unter Verweis auf den Wortlaut des Urteils berichten, war das entscheidende Argument ein verfahrensrechtliches: Das Gericht stellte fest, dass die Entscheidung über die Verwendung der Mittel vom Ausschuss des Europäischen Friedensfonds und nicht vom Rat der EU getroffen wurde. Infolgedessen erkannte das Gericht, dass es keine Zuständigkeit für die Prüfung der Klage Budapests hatte.

Verfahrensrechtlicher Aspekt: Warum das Gericht die Klage nicht in der Sache prüfte

In dem Urteil wird betont, dass Ungarn nicht an der Abstimmung über die Bereitstellung von Hilfe für die Ukraine aus eingefrorenen russischen Vermögenswerten teilgenommen hat. Der Ausschuss des Europäischen Friedensfonds hat nach Einschätzung des Gerichts beschlossen, dass die ungarische Seite nicht an der Entscheidung über diese Maßnahme teilnehmen sollte. Genau diese verfahrensrechtliche Konstruktion beraubte die Klage ihrer Grundlage für eine Sachprüfung: Das Gericht bewertete die Rechtmäßigkeit der Nutzung der Vermögenswerte selbst nicht, sondern beschränkte sich auf die Feststellung seines fehlenden Zuständigkeitsbereichs.

Politische und strategische Natur der Entscheidung

Das Gericht wies zudem darauf hin, dass der Ausschuss des Europäischen Friedensfonds eine politische Entscheidung als Reaktion auf den Hilfsantrag der Ukraine getroffen hat. Nach Bewertung des Gerichts hat diese Entscheidung einen strategischen Charakter für die Interessen der Europäischen Union insgesamt. Auf dieser Grundlage wurde die Anfechtung der Handlungen des Ausschusses als außerhalb der Zuständigkeit des Gerichts liegend erachtet, was Ungarn faktisch die Möglichkeit nimmt, den Mechanismus vor Gericht anzufechten.

Chronologie: Die Klage wurde bereits 2024 eingereicht

Hinweisenswert ist, dass Ungarn bereits 2024 Klage gegen die Entscheidung über die Nutzung der russischen Vermögenswerte eingereicht hatte. Das Urteil wurde somit nach einem erheblichen Zeitraum nach Einreichung der Klage gefällt und bestätigt die Position der Gerichtsinstanz auf verfahrensrechtlicher, nicht auf materieller Ebene des Streits. Diese Entscheidung ist wichtig für das Verständnis, wie in der EU der Rechtsschutz für auf Ausschussebene der Fonds und nicht auf Ratsebene getroffene Entscheidungen konstruiert wird.

Diplomatischer Kontext um Budapest

Das Urteil des Gerichts fügt sich in den breiteren Kontext der Beziehungen Ungarns zu Russland und zu seinen Partnern in der EU ein. Zuvor hatte Ungarn zehn Mitarbeiter der russischen Vertretung ausgewiesen und dies damit begründet, dass die Diplomaten Tätigkeiten ausgeübt hätten, die nach dem Wiener Übereinkommen unzulässig sind. Moskau reagierte auf diesen Schritt mit der Zusage einer harten Antwort. Zugleich hatte Budapest zuvor zugestimmt, Deutschland bei der Abwehr hybrider Bedrohungen seitens Russlands zu unterstützen, und äußerte Bedenken über die zunehmende Intensität der russischen hybriden Aktivitäten auf dem Gebiet Europas.