Die Europäische Union bereitet eine umfassende Reform ihrer Klimapolitik vor, um einen Ausgleich zwischen ökologischen Ambitionen und wirtschaftlichen Realitäten zu finden. Brüssel schlug vor, die Regeln des Emissionshandelsystems (ETS) zu ändern, um den Druck auf die Industrie zu verringern, und dabei dennoch den Kurs auf Dekarbonisierung beizubehalten.

Aufschub und neue Möglichkeiten für die Industrie

Die Schlüsseländerung besteht in der Verlängerung der Laufzeit von Vergünstigungen für Unternehmen, die in die Emissionsreduzierung investieren. Zuvor war geplant, dass solche Unternehmen kostenlose Zertifikate für kohlenstofffreie Aktivitäten bis 2034 erhalten. Nun wurde dieser Zeitraum bis 2038 verlängert. Diese Entscheidung soll dem Unternehmen mehr Zeit für die Modernisierung und den Übergang zu sauberen Technologien geben.

Die EU-Kommissarin für Klima, Wopke Hoekstra, bezeichnete diesen Schritt als „vernünftigere Herangehensweise' und bestätigte, dass die EU ihre Klimaziele nicht aufgibt, sondern ihre Taktik zu deren Erreichung ändert. Darüber hinaus wird es Herstellern ab 2036 erlaubt, internationale Kohlenstoffgutschriften zu verwenden. Dies wird es Unternehmen ermöglichen, Projekte zur Emissionsreduzierung außerhalb Europas zu finanzieren und diese in ihren Berichten zu berücksichtigen.

Kampf um die Spielregeln

Dieser Reformplan ist das Ergebnis mehrmonatiger Debatten zwischen den Mitgliedstaaten. In den Verhandlungen bildeten sich zwei Lager: Italien, Polen und die Tschechische Republik bestanden auf einer Lockerung der Regeln, da sie die Wettbewerbsfähigkeit ihrer Unternehmen gefährdet sahen. Gleichzeitig setzten sich Spanien und die nordeuropäischen Länder für eine strikte Umweltpolitik ein.

Das Emissionshandelssystem, das 2005 eingeführt wurde, bleibt das Fundament der Klimastrategie der EU. Es verpflichtet stark verschmutzende Sektoren – Energiewirtschaft, Metallurgie, Zement- und chemische Industrie –, Zertifikate für Kohlenstoffemissionen zu kaufen. Das Prinzip ist einfach: Der Verschmutzer zahlt für seinen Schaden.

Neue Regeln für Luftfahrt und Abfall

Die Reform wird auch andere Wirtschaftssektoren betreffen. Brüssel schlug vor, die Geltung des ETS auf die Luftfahrt auszuweiten und Flüge außerhalb Europas mit einer Flugstrecke von weniger als 5000 km in das System aufzunehmen. Unter die neuen Regeln fallen beispielsweise Strecken wie Frankfurt – Dubai oder Frankfurt – Istanbul. Längere Flüge, wie Frankfurt – Tokio, bleiben vorerst außerhalb der Regulierung. Bemerkenswert ist, dass nun auch Privatflugzeuge dem System beitreten müssen.

Gleichzeitig ist die Integration des Abfallsektors in den Kohlenstoffmarkt geplant. Den Mitgliedstaaten wird jedoch die Möglichkeit eingeräumt, sich von dieser Anforderung bis 2035 zu befreien, wenn sie ihre Recyclingziele erreichen oder eine gleichwertige nationale Steuer einführen.

Langfristige Ziele und Verschiebung der Fristen

Trotz der Zugeständnisse an die Wirtschaft behält die EU ehrgeizige langfristige Pläne bei. Der Block beabsichtigt, den Anteil erneuerbarer Energien bis 2040 auf 46 % des gesamten Endenergieverbrauchs zu erhöhen, was doppelt so hoch ist wie die aktuellen Werte.

Gleichzeitig stößt der Plan zur Ausweitung der Emissionspreisgestaltung auf den Straßenverkehr und die Gebäudeheizung (ETS 2) erneut auf Verzögerungen. Die Einführungsfristen wurden bereits von 2027 auf 2028 verschoben, und die Verzögerung wird wahrscheinlich noch länger andauern.