Ab dem 1. Januar 2026 treten in der Ukraine neue wirtschaftliche Realitäten in Kraft. Das Existenzminimum wurde neu berechnet, und dieser Schritt hat eine Kettenreaktion ausgelöst: Mindestrenten, Sozialleistungen und andere Zahlungen, die an diesen Schlüsselindikator gekoppelt sind, haben automatisch zugenommen.

Laut Erläuterungen der Hauptverwaltung des Pensionsfonds der Ukraine in der Region Donezk beträgt das allgemeine Existenzminimum im neuen Jahr 3209 Hrywnja. Dies ist eine erhebliche Erhöhung – um 289 Hrywnja im Vergleich zum Niveau des Jahres 2025.

Unterschiedliche Sätze für verschiedene Bevölkerungsgruppen

Es ist wichtig zu verstehen, dass es keine einheitliche Zahl für alle gibt. Der Staat hat separate Indikatoren für Kinder, erwerbstätige Bürger und Rentner festgelegt. Genau von diesen konkreten Werten hängt die Höhe vieler Sozialleistungen und der Unterstützung für Familien mit Kindern ab.

  • Für erwerbstätige Bürger ist das Existenzminimum auf 3328 Hrywnja gestiegen.
  • Für Rentner und Menschen, die ihre Erwerbsfähigkeit verloren haben, wurde der Indikator auf 2595 Hrywnja festgelegt.

Zudem spielt der Indikator des Existenzminimums für erwerbstätige Personen eine Schlüsselrolle bei der Berechnung der maximalen Bemessungsgrundlage für den einheitlichen Sozialbeitrag (ESV).

Besondere Zahlungen für bestimmte Kategorien

Neben der Indexierung gibt es in der Ukraine auch spezielle Unterstützungsprogramme. So wurde bereits berichtet, dass einige Ukrainer beim Eintritt in den Ruhestand eine Einmalzahlung in Höhe von zehn Renten erhalten können. Diese Zahlung ist für Beschäftigte im Bildungswesen, im Gesundheitswesen, im Bereich des sozialen Schutzes sowie für Künstler und Sportler vorgesehen, sofern sie die erforderliche Berufserfahrung nachweisen und zuvor keine Rente bezogen haben.

Auch Kinder mit Behinderung der Untergruppe A erhalten eine Einmalzahlung in Höhe von 6500 Hrywnja. Die Zahlungen sind für Familien aus neun Grenzgebieten der Ukraine vorgesehen, und die Mittel werden automatisch über den Pensionsfonds auf das Konto überwiesen, auf das bereits Sozialhilfe fließt.