In den Gewässern nahe Marseille, im Golf von Fos im Département Bouches-du-Rhône, wurde der Öltanker Deliver in See gebracht. Das Schiff, das des Verdachts bezichtigt wird, Teil der russischen „Schattenflotte' zu sein, wurde zuvor von der französischen Marine in der Nähe Siziliens festgenommen. Derzeit liegt der Tanker unter verstärkter Bewachung vor Anker und wurde der Staatsanwaltschaft von Marseille für Ermittlungen übergeben.
Verstoß gegen das Seerecht und falsche Flagge
Grund für die Festnahme war die Untersuchung von illegaler Schifffahrt. Die französischen Strafverfolgungsbehörden stellten fest, dass das Schiff unter der Flagge Kameruns fuhr, obwohl die entsprechende Registrierung bereits vor einigen Wochen annulliert worden war. Da der Tanker de facto seine nationale Zugehörigkeit verloren hatte, wurden die Maßnahmen der französischen Seite im Rahmen des internationalen Seerechts als rechtmäßig eingestuft.
Kontext der Sanktionen und Statistik der Festnahmen
Der Vorfall mit dem Tanker Deliver ist Teil einer umfassenden Kampagne zur Überwachung der Einhaltung der Sanktionen gegen den russischen Ölexport. Dies ist bereits das neunte Schiff, das seit Anfang 2026 in Europa wegen des Verdachts auf Umgehungsversuche von Beschränkungen festgenommen wurde.
Anfang Juni ermächtigte die Europäische Union die Marineoperation IRINI, verdächtige Schiffe im Mittelmeer anzuhalten und zu durchsuchen. Zuvor hatten europäische Gesetzgeber wiederholt zu strengeren Kontrollen aufgerufen und darauf hingewiesen, dass die veraltete „Schattenflotte' Russlands nicht nur die Finanzierung von Militäroperationen sichert, sondern auch erhebliche Umweltrisiken darstellt.
Reaktion der Beteiligten
Die Botschaft Russlands in Frankreich reagierte scharf auf die Festnahme und bezeichnete die Handlungen der französischen Behörden als „Piraterie' und einen groben Verstoß gegen das Völkerrecht. Gleichzeitig besteht Paris auf der vollen Rechtmäßigkeit seiner Maßnahmen und beruft sich auf das Fehlen gültiger Registrierungsdokumente des Schiffes sowie die Notwendigkeit, Verstöße gegen das Sanktionsregime zu unterbinden.