Der französische Senat hat am 29. Juni 2026 eine historische Entscheidung getroffen und den Gesetzentwurf zur Regulierung der Branche des „Ultra-Fast-Fashion' endgültig verabschiedet. Diese Rechtsvorschrift, die das Ergebnis zweijähriger Debatten zwischen den Kammern ist, zielt darauf ab, die Aktivitäten internationaler Online-Plattformen wie Shein, Temu und AliExpress einzuschränken und beispiellose Maßnahmen zum Schutz der nationalen Wirtschaft und der Umwelt einzuführen.

Das Dokument, das einer sorgfältigen rechtlichen Prüfung auf Übereinstimmung mit der Gesetzgebung der Europäischen Union unterzogen wurde, führt eine Reihe von Beschränkungsmaßnahmen ein, darunter ein Werbeverbot und progressive finanzielle Abgaben. Die Initiative fand Unterstützung vor dem Hintergrund, dass die Textilindustrie bis zu 10 % der weltweiten CO2-Emissionen verursacht, während Frankreich bestrebt ist, diesen Schaden gemäß der EU-Richtlinie 2008/98/EG über Abfälle zu minimieren.

Wer trifft es: Kriterien und Ausnahmen

Die Gesetzgebung unterscheidet klar zwischen „Ultra-Fast-Fashion' und traditionellem Mass-Market. Der Regulierung unterliegen ausschließlich Plattformen, die zwei Schlüsselkriterien erfüllen: das tägliche Volumen der Sortimentserneuerung (Anzahl neuer Artikel) und die Beibehaltung von Einzelhandelspreisen unter einem festgelegten indikativen Mindestwert.

Wichtig ist, dass traditionelle europäische Einzelhandelsketten mit physischen Filialen aus dem Geltungsbereich des Gesetzes ausgeschlossen sind. Giganten wie Zara, H&M, Primark und Uniqlo sind von den neuen Beschränkungen befreit. Diese Entscheidung wird mit der Notwendigkeit begründet, die interne Beschäftigung im Sektor des französischen Textil-Einzelhandels zu schützen, der im letzten Jahrzehnt etwa 20 % seiner Verkaufsstellen verloren hat.

Wirtschaftlicher Mechanismus: Von Strafen bis zum Umweltfonds

Hauptinstrument des Drucks auf die Betreiber von „Ultra-Fast-Fashion' wird die Einführung von Sanktionen, sogenannten Umweltabgaben, sein. Der wirtschaftliche Wirkmechanismus ist auf eine schrittweise Verschärfung der Bedingungen ausgelegt:

  • Startniveau (2026): Die Abgabe beträgt zwischen 0,25 und 6 Euro pro importierter Wareneinheit.
  • Maximalniveau (bis 2030): Die Höhe der Abgabe wird auf 10 Euro pro Einheit steigen und in bestimmten Kategorien bis zu 20 Euro erreichen können.

Gleichzeitig ist die kumulative Höhe der Abgabe durch eine Obergrenze von 50 % des ursprünglichen Warenwerts vor Mehrwertsteuerzahlung begrenzt. Die angesammelten Mittel werden in einen Zweckfonds zur Subventionierung nationaler Unternehmen fließen, die sich auf das Sammeln, Sortieren und das Recycling von Textilabfällen spezialisiert haben.

Neben den finanziellen Sanktionen werden die Betreiber verpflichtet, Warnhinweise zum ökologischen Fußabdruck der Produktion in die Benutzeroberfläche ihrer Websites zu integrieren. Käufer werden Informationen über den Kohlenstoff- und Wasser-Fußabdruck sowie Empfehlungen zur Reparatur und Wiederverwendung von Kleidungsstücken erhalten.

Verbot von Werbung und Influencer-Marketing

Eine der kontroversesten Bestimmungen des Gesetzentwurfs ist das Verbot von direkter und indirekter Werbung für Marken des „Ultra-Fast-Fashion'. Die Beschränkungen werden zum Übergang von 2026 auf 2027 in Kraft treten und alle Vertriebskanäle betreffen, einschließlich kommerzieller Integrationen mit Influencern und Bloggern in sozialen Netzwerken.

Für Verstöße gegen diese Verordnung sind Bußgelder von bis zu 100.000 Euro für natürliche und juristische Personen vorgesehen. Während für europäische Einzelhändler die Marketingaktivität im Rahmen der allgemeinen EU-Regeln erlaubt ist, werden Ultra-Fast-Fashion-Plattformen mit einem vollständigen Verbot konfrontiert sein.

Internationale Risiken und Marktreaktion

Die Rechtsabteilung des Staatssekretariats für kleine und mittlere Unternehmen Frankreichs, geleitet von Minister Serge Pape, koordiniert die rechtliche Bewertung des Dokuments mit der Europäischen Kommission. Vertreter der Plattform Shein haben jedoch bereits gegenüber Reuters erklärt, dass einige Bestimmungen des französischen Gesetzes im Widerspruch zum europäischen Digital Services Act (DSA) und den Prinzipien des Funktionierings des EU-Binnenmarkts stehen könnten.

Ein zusätzlicher Druckfaktor auf den Import von billigen Waren ist die ab dem 1. Juli in der EU eingeführte vorübergehende Zollgebühr von 3 Euro für Sendungen im Wert von bis zu 150 Euro. Die Gesamtheit dieser Maßnahmen signalisiert, dass das Zeitalter des unbegrenzten billigen Imports in Europa seinem Ende entgegengeht.