Ukrainische Fahrer werden nach dem Beitritt des Landes zur Europäischen Union mit erheblichen Änderungen bei den Regeln für die Nutzung von Führerscheinen konfrontiert. Laut Informationen von Taras Melnychuk, dem Vertreter des Kabinetts der Minister in der Werchowna Rada, behalten die derzeit gültigen Führerscheine ihre rechtliche Gültigkeit ausschließlich auf dem Territorium der Ukraine.

Wo die alten Führerscheine gültig sein werden

Die Regierung hat neue Normen für die Ausstellung von Führerschein-Dokumenten genehmigt. Demzufolge bleiben alle Ausweise, die den Bürgern vor dem offiziellen EU-Beitritt ausgestellt wurden, bis zum Ablauf ihrer Gültigkeitsdauer in Kraft. Allerdings wird ihr geografischer Anwendungsbereich eingeschränkt: Die vertrauten ukrainischen Führerscheine werden nur innerhalb des Landes legal sein.

Für diejenigen, die eine Auslandsreise planen, ist der obligatorische Austausch alter Dokumente gegen Ausweise des einheitlichen europäischen Musters vorgesehen. Ohne dieses Verfahren wird die Führung eines Kraftfahrzeugs in Partnerländern unmöglich.

Neue Regeln für Ausstellung und Austausch

Das Innenministerium hat bereits die Details der neuen Verfahren für Fahrer geklärt. Insbesondere werden die ersten Führerscheine nur für einen Zeitraum von zwei Jahren ausgestellt. Dies ist eine vorübergehende Phase, nach der das Dokument ohne erneute Prüfung ausgetauscht werden kann, vorausgesetzt, der Fahrer hat nicht mehr als zwei Bußgelder für Verkehrsverstöße erhalten.

Der Austausch des Führerscheins wird obligatorisch, wenn eine neue Fahrzeugklasse eröffnet wird. Es gibt auch Nuancen für Inhaber von Berufsgruppen (z. B. Klasse C für die Führung von Lastkraftwagen). Wenn ein Fahrzeug der entsprechenden Klasse nicht genutzt wird, ist der planmäßige Austausch des Führerscheins alle 5 Jahre nicht erforderlich.

Es ist wichtig zu beachten, dass der planmäßige Austausch von Dokumenten keine erneute Prüfung erfordert. Die einzige zwingende Voraussetzung für die Ausstellung eines neuen Führerscheins wird das Vorliegen einer gültigen ärztlichen Bescheinigung sein.