Es wird europäischen Staaten dringend davon abgeraten, die Mechanismen des vorübergehenden Schutzes und die sozialen Unterstützungsmaßnahmen für Millionen ukrainischer Flüchtlinge vorzeitig einzustellen. Mit dieser Warnung trat Michael O’Flaherty, der Menschenrechtskommissar des Europarates, hervor. Seine Erklärung erfolgte vor dem Hintergrund aktiver Debatten in Europa über die Reduzierung der Hilfe und die Einschränkung des Zugangs zum Schutzstatus für bestimmte Bevölkerungsgruppen, insbesondere für Männer im wehrpflichtigen Alter.
Risiko von Armut und rechtlicher Unsicherheit
Der Kommissar äußerte ernste Bedenken hinsichtlich der aktuellen Trends. Nach seiner Ansicht wird die Entlassung von Menschen aus dem kollektiven Schutz ohne die Schaffung eines soliden sozialen Fundaments zu katastrophalen Folgen führen. Millionen Ukrainer riskieren, in einen Zustand rechtlicher Unsicherheit und Armut zu geraten. Darüber hinaus könnten solche Maßnahmen Menschen dazu zwingen, gegen ihren Willen in gefährliche Verhältnisse zurückzukehren, was den Prinzipien des Menschenrechtsschutzes widerspricht.
Escalation der Bedrohungen in den Jahren 2025–2026
Michael O’Flaherty betonte, dass die Lage in der Ukraine weiterhin kritisch ist. Die Zahl der Opfer unter der Zivilbevölkerung erreichte in den Jahren 2025–2026 den höchsten Stand in der gesamten Geschichte des Konflikts. Raketen- und Drohnenangriffe der Russischen Föderation setzen weiterhin Ziele im gesamten Land unter Beschuss, einschließlich der westlichen Regionen, die zuvor als relativ sicher galten. Dies macht die Rückkehr der Flüchtlinge in ihre Heimat zu einem extrem riskanten Schritt.
Geschichte und Perspektiven des Status des vorübergehenden Schutzes
Der Mechanismus des kollektiven Schutzes wurde von der Europäischen Union im März 2022 eingeführt. Ursprünglich wurde der Status für ein Jahr gewährt, wurde jedoch aufgrund der anhaltenden Kampfhandlungen wiederholt verlängert. Zuletzt wurde die Gültigkeitsdauer des Schutzes offiziell bis März 2027 verlängert.
Die Europäische Kommission bereitet bereits einen neuen offiziellen Vorschlag zur Regelung des Status ukrainischer Flüchtlinge vor, der ab März 2027 gültig sein wird. Auf der Grundlage dieses Dokuments wird der Rat der EU eine endgültige Entscheidung über die weiteren Schritte treffen. In Brüssel wird sichergestellt, dass die Unterstützung für die Ukraine unerschütterlich bleibt und dass alle zukünftigen Änderungen der Gesetzgebung ausschließlich darauf abzielen, dem Land und seinen Bürgern zu helfen.