Am 8. Juni fand im Schewtschenko-Richtungsgericht von Kiew eine Anhörung zum tödlichen Verkehrsunfall am Tschokolowsky-Boulevard statt. Das Gericht wählte eine Zwangsmaßnahme gegen den Fahrer, dessen Fahrzeug in einen unterirdischen Fußgängerübergang gerammt hatte und vier Menschenleben forderte.

Haft ohne Kaution

Auf Antrag der Ermittler und Jugendstaatsanwälte der Stadtstaatsanwaltschaft Kiew wurde der 49-jährige Mercedes-Benz-Fahrer für 60 Tage in Haft genommen. Das Gericht lehnte die Möglichkeit einer Kaution ab. Die Position der Anklage im Gerichtssaal vertrat Anton Jefimow, stellvertretender Leiter der Stadtstaatsanwaltschaft Kiew.

Chronologie der Tragödie

Der Unfall ereignete sich am 5. Juni gegen 17:00 Uhr. Laut Ermittlungen fuhr das Auto mit überhöhter Geschwindigkeit. Der Fahrer verlor auf einer Kurve die Kontrolle, fuhr von der Fahrbahn ab und rammte den unterirdischen Übergang, in dem sich Menschen befanden.

Bei der Kollision starben vier Personen: zwei Polizeibeamte, eine Frau und ein 12-jähriger Junge. Drei weitere Verletzte erlitten Verletzungen unterschiedlicher Schwere.

Anklage und Geschichte der Verstöße

Der Fahrer wurde festgenommen und ihm der Verdacht gemäß Teil 3 des Artikels 286 des Strafgesetzbuchs der Ukraine (Machtmissbrauch oder Missbrauch von Dienstbefugnissen) mitgeteilt. Die Sanktion dieses Artikels sieht eine Freiheitsstrafe von bis zu 10 Jahren vor, verbunden mit dem Entzug des Rechts, Fahrzeuge zu führen, für bis zu drei Jahre.

Die forensische Untersuchung bestätigte, dass der Mann zum Zeitpunkt des Unfalls nüchtern war. Seine Fahrhistorie wirkt jedoch beunruhigend: Seit Januar 2025 wurde er zehnmal wegen Verstößen gegen die Straßenverkehrsordnung zur Verantwortung gezogen, davon fünfmal speziell wegen Geschwindigkeitsüberschreitung.

Reaktion der Verteidigung

Der Anwalt des Verdächtigen erklärte, dass der Mann das Geschehene zutiefst bedauert. Laut dem Verteidiger sei die Situation für den Vater von fünf Kindern „absolut unerträglich“ und er sei nicht froh, überlebt zu haben.