Am 16. Juni 2026 entschied der Bezirksgericht Lwiw-Halitschki, die Untersuchungshaft gegen Wjatscheslaw Synschenko zu verlängern, der des Mordes an der bekannten ukrainischen Aktivistin und ehemaligen Volksdeputierten Iryna Farion beschuldigt wird. Der Verdächtige bleibt weitere 60 Tage – bis einschließlich 15. August 2026 – ohne Möglichkeit einer Kaution in Haft.
Verlauf der Gerichtsverhandlung
Während der Verhandlung bestand die Staatsanwaltschaft auf der Aufrechterhaltung der strengsten Freiheitsbeschränkung. Die Ankläger begründeten ihre Position damit, dass die Gefahr, dass der Verdächtige der Ermittlungen entgehen könnte, weiterhin besteht. Insbesondere wiesen die Staatsanwälte auf die Möglichkeit hin, dass Zeugen unter Druck gesetzt oder Beweismittel vernichtet werden könnten; unter anderem wurde die Tatwaffe – eine Pistole – bis heute nicht gefunden.
Die Verteidigung beantragte hingegen eine Änderung der Haftmaßnahme zu einer rund-um-die-Uhr-Hausarrest mit elektronischem Fußfessel. Der Anwalt von Synschenko, Ihor Sulyma, betonte, dass sein Mandant seine Schuld nicht eingesteht und die erhobenen Vorwürfe für unbegründet hält.
Gerichtsurteil
Das Gericht gab dem Antrag der Anklage vollständig statt. Die Verlängerung der Untersuchungshaft ist auf die laufenden vorgerichtlichen Ermittlungen zurückzuführen, im Rahmen derer komplexe kriminalistische und gerichtsmedizinische Gutachten durchgeführt werden.
Hintergrund des Falls
Iryna Farion wurde am 19. Juli 2024 in der Nähe ihres Hauses in Lwiw tödlich verletzt. Wenige Tage nach dem Vorfall wurde der 18-jährige Wjatscheslaw Synschenko aus Dnipro festgenommen, der zum Hauptverdächtigen in diesem hochkarätigen Verbrechen wurde.