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title: "Gericht verweigert Urheberrechtsschutz für von KI generierte Bilder"
description: "🚨 Ein Gericht in Moskau hat den Urheberrechtsschutz für von KI generierte Bilder verweigert. „Mona Lisa mit Wein' und „Freiheitsstatue mit Wein' gelten nicht als kreative Werke – das Gericht bezeichnete sie als technische Anwendung fremder Ideen. 🎨⚖️ #KI #Urheberrecht #Gericht"
date: 2026-08-04T00:12:13.000Z
lang: de
url: https://xab.info/de/posts/gericht-verweigert-urheberrechtsschutz-fuer-von-ki-generierte-bilder
tags: [moscow-court, neural-networks, copyright, digital-art, ai-generated-images]
publisher: "XAB.info"
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# Gericht verweigert Urheberrechtsschutz für von KI generierte Bilder

![Roboter-Künstler malt eine Landschaft auf einem Tablet — Illustration zur Nachricht, dass ein Gericht den Urheberrechtsschutz für von KI erstellte Bilder ablehnte](https://xab.info/media/2026/08/04/sud-otkazal-v-zashchite-avtorskih-prav-na-izobrazheniya-sozdannye-nejrosetyu/sud-otkazal-v-zashchite-avtorskih-prav-na-izobrazheniya-sozdannye-nejrosetyu-1.webp)

Ein Gericht in Moskau hat eine Grundsatzentscheidung getroffen, die Präzedenzfall für digitale Kunst werden könnte: Urhebern, die neuronale Netze zur Erstellung von Bildern nutzen, wurde der Urheberrechtsschutz verweigert. Der Fall betraf zwei Werke – „Mona Lisa mit Wein' und „Freiheitsstatue mit Wein', die der Kläger vor kommerzieller Nutzung schützen wollte.

### Details des Falls: von der Gioconda bis zu T-Shirts

Der Kläger behauptete, er habe die bekannten Motive nicht einfach kopiert, sondern mit Hilfe von künstlicher Intelligenz neu interpretiert. Im Fall des Gemäldes von Leonardo da Vinci veränderte das neuronale Netz Mimik, Gesichtskonturen und das Volumen der Haare und fügte dem Charakter Taschen unter den Augen sowie ein Weinglas in der Hand hinzu. Eine ähnliche Transformation geschah auch mit der Freiheitsstatue – ihr Fackel wurde durch dasselbe Weinglas ersetzt.

Auf Basis dieser Bilder brachte der Unternehmer eine Merchandise-Serie heraus: T-Shirts, Hoodies und Thermobecher. Der Urheber der ursprünglichen Konzepte forderte eine Entschädigung für die Verletzung seiner Rechte, doch das Gericht entschied sich auf die Seite des Beklagten.

### Position des Gerichts: Technik statt Kreativität

Das Hauptargument des Gerichts war das Fehlen eines kreativen Beitrags seitens des Menschen. Die Richter stimmten der Position des Beklagten zu: Unbedeutende Änderungen an Originalbildern können nicht als Ergebnis einer kreativen Tätigkeit angesehen werden. Darüber hinaus betonte das Gericht, dass neuronale Netze kein Bewusstsein besitzen und keine kreativen Anstrengungen unternehmen können.

Die in den Bildern enthaltenen Ideen – zerzaustes Haar, geschwollenes Gesicht, Ersetzung von Attributen durch ein Weinglas – wurden vom Gericht als nicht neu und im Kunst- und Medienbereich häufig anzutreffen eingestuft. Das Eingeben von Befehlen an die KI zur Anwendung bereits bestehender Ideen wurde als technischer Prozess und nicht als kreativer Akt qualifiziert.

### Bedeutung der Entscheidung für die Branche

Diese Entscheidung unterstreicht ein wichtiges Prinzip: Das Urheberrecht schützt den kreativen Einsatz des Menschen, nicht die mechanische Nutzung von Werkzeugen. Selbst wenn das Ergebnis einzigartig wirkt, muss der Schaffensprozess einen bewussten kreativen Beitrag enthalten. In diesem Fall stellte das Gericht fest, dass die Arbeit mit dem neuronalen Netz im Rahmen dieses Falls nicht über die technische Umsetzung einer fremden Idee hinausging.

Die Entscheidung könnte die Zukunft der digitalen Kunst und die rechtliche Bewertung von mit KI erstellten Werken beeinflussen. Sie stellt Künstler und Entwickler vor die Frage: Wo verläuft die Grenze zwischen der Nutzung eines Werkzeugs und der Schaffung eines neuen Werkes?