Im ukrainischen Parlament wurde ein Gesetzesentwurf registriert, der die Regeln für den Besuch von Schulen und Kindergärten durch Kinder grundlegend ändern könnte. Das unter der Nummer 15286 bekannte Dokument sieht eine Verschärfung der Kontrolle über vorbeugende Impfungen sowie die Einführung neuer Anforderungen für die Aufnahme von Kindern in Bildungs- und Erholungsstätten vor.
Neue Zulassungsregeln für die Gemeinschaft
Der Kern der Initiative besteht in der Synchronisierung der Regeln zum Schutz der Bevölkerung vor Infektionskrankheiten mit dem Gesetz „Über das öffentliche Gesundheitssystem“. Die wichtigste Neuerung betrifft die Pflicht zur Vorlage medizinischer Unterlagen bei der Einschulung, dem Eintritt in den Kindergarten oder in einen Sommerlager.
Eltern müssen eine Bescheinigung oder einen Auszug aus der Krankenakte vorlegen, der drei Tatsachen bestätigt:
- Das Kind hat eine medizinische Untersuchung absolviert.
- Das Kind hat keine Gegenanzeigen für den Aufenthalt in der Gemeinschaft.
- Die Kinderimpfkarte entspricht dem nationalen Impfplan.
Der Gesetzesentwurf stellt ein direktes Verbot auf: Kindern, die die gemäß dem Kalender erforderlichen Impfungen nicht erhalten haben, ist der Besuch von Bildungseinrichtungen und Kinderlagern untersagt.
Ausnahmen und die Rolle der Ärztlichen Kommission
Das Dokument sieht Mechanismen für Situationen vor, in denen eine Impfung aus gesundheitlichen Gründen nicht möglich ist. Wenn Impfungen nicht durchgeführt wurden oder aufgrund vorübergehender oder dauerhafter medizinischer Gegenanzeigen verschoben wurden, kann das Kind zum Unterricht zugelassen werden. Die Entscheidung über die Zulassung trifft jedoch die ärztliche Konsultationskommission (ÄKK) der Gesundheitseinrichtung.
Eine wichtige Bedingung für solche Ausnahmen ist eine günstige epidemiologische Lage in der Region. Wenn die Gefahr der Ausbreitung von Infektionen hoch ist, kann die Zulassung geimpfter Kinder auch bei Vorliegen medizinischer Indikationen eingeschränkt werden.
Digitalisierung und Befugnisse des Gesundheitsministeriums
Der Gesetzesentwurf verteilt die Befugnisse im Gesundheitswesen neu. Das Gesundheitsministerium erhält das Recht, den Katalog der zu impfenden Infektionskrankheiten selbstständig festzulegen, den Impfkalender zu genehmigen und die Liste der obligatorischen Verfahren zu bestimmen.
Zudem ist ein vollständiger Übergang auf eine digitale Erfassung geplant. Alle Daten über durchgeführte Impfungen sowie über Impfverweigerungen werden in ein einheitliches elektronisches Gesundheitssystem eingetragen. Dies ermöglicht es den Mitarbeitern der Bildungseinrichtungen, den Impfstatus jedes Kindes schnell zu überprüfen.
Kontext: Aktualisierung des Impfkalenders
Die Diskussion über den Gesetzesentwurf findet vor dem Hintergrund bereits begonnener Änderungen im Gesundheitssystem statt. Seit dem 1. Januar 2026 ist in der Ukraine der aktualisierte Kalender der vorbeugenden Impfungen in Kraft getreten.
In den Katalog der obligatorischen Impfungen wurden Impfungen gegen 11 Infektionskrankheiten aufgenommen. Besonderes Augenmerk wird auf neue Impfschemata gegen Hepatitis B, Masern, Mumps, Röteln, Tuberkulose und Polio gelegt. Zum ersten Mal wurde in den Kalender die kostenlose Impfung von Mädchen im Alter von 12–13 Jahren gegen das humane Papillomavirus (HPV) aufgenommen.
Gegenwärtig ist der Gesetzesentwurf Nr. 15286 nur in der Werchowna Rada registriert. Um in Kraft zu treten, muss das Dokument das Verfahren der Prüfung durchlaufen, die Unterstützung der Volksdeputierten erhalten und vom Präsidenten der Ukraine unterzeichnet werden.