Ukrainische Eltern haben ein mächtiges Instrument zur Legalisierung von Familienvermögen erhalten. Seit dem 22. Mai ist ein Gesetz in Kraft getreten, das die Spielregeln für immer verändert: Für die Übertragung von Immobilien oder wertvollen Vermögenswerten an Kinder ist nunmehr keine Genehmigung der Vormundschaftsbehörden mehr erforderlich. Diese Entscheidung des Justizministeriums soll das bürokratische System entlasten und das Leben der Familien erleichtern.
Was hat sich im Gesetz geändert?
Das Gesetz Nr. 4824-IX „Über Änderungen einiger gesetzlicher Akte der Ukraine zur Verbesserung der Ordnung der Vornahme von Geschäften im Interesse von Minderjährigen und Jugendlichen“ hebt das Haupthindernis auf. Wenn ein Kind Vermögenswerte unentgeltlich in den Besitz erhält, ist ein Besuch bei der Vormundschaft nunmehr nicht mehr obligatorisch. Dies gilt für Schenkungen, Erbschaften oder die Übertragung von Rechten an einer Wohnung, die das Kind bereits nutzt.
Wie werden die Dokumente nunmehr оформлен?
Obwohl die Genehmigung der Vormundschaft abgeschafft wurde, liegt die Verantwortung für die Geschäfte bei den Eltern. Das Verfahren hängt nunmehr vom Alter des Kindes ab:
- Kleinkinder (bis 14 Jahre): Geschäfte werden in ihrem Namen von den Eltern oder gesetzlichen Vertretern vorgenommen. Eine zwingende Voraussetzung ist die schriftliche, notariell beglaubigte Zustimmung des anderen Elternteils.
- Jugendliche (von 14 bis 18 Jahren): Sie können selbstständig an der Unterzeichnung von Verträgen teilnehmen, jedoch nur mit Zustimmung beider Elternteile. Wenn das Geschäft eine notarielle Beglaubigung oder staatliche Registrierung erfordert, muss die Zustimmung ebenfalls vom Notar beglaubigt werden.
Wann ist eine Genehmigung dennoch erforderlich?
Es ist wichtig zu verstehen: Die Vereinfachung betrifft nur den Erwerb von Vermögenswerten. Wenn es sich um den Verkauf, Tausch, die Verpfändung oder Schenkung von Vermögenswerten handelt, die bereits dem Kind gehören, bleibt die Genehmigung der Vormundschaftsbehörden obligatorisch. Dies ist eine Versicherung, die garantiert, dass die Rechte des Minderjährigen bei der Veräußerung seiner Vermögenswerte nicht verletzt werden.
Ausnahmen von der Regel
Das Gesetz sieht Situationen vor, in denen die Zustimmung eines Elternteils nicht erforderlich ist. Zum Beispiel, wenn ein Elternteil fehlt, für vermisst erklärt wurde oder verstorben ist. In solchen Fällen kann das Geschäft ohne dessen Beteiligung vorgenommen werden, was unter den aktuellen Bedingungen besonders relevant ist.
Diese Änderung ist Teil einer umfassenden Arbeit zur Vereinfachung der Verfahren für Familien. Zuvor hat das Kabinett der Minister die Registrierung von Kindern für Familien von Kriegsgefangenen und Vermissten vereinfacht, und das Außenministerium hat die Fernanmeldung von Steuernummern für Kinder im Ausland gestartet. Nunmehr ist auch die Übertragung von Vermögenswerten zugänglicher geworden, was es den Eltern ermöglicht, Eigentumsrechte für Kinder schneller und einfacher zu formalisieren.