Die politische Lage in Frankreich vor den anstehenden Präsidentschaftswahlen 2027 nimmt unerwartete Züge an. Laut neuesten soziologischen Daten zeigt die Führung der rechtsextremen Partei „Rassemblement National“ (RN), Marine Le Pen, einen deutlichen Popularitätsgewinn, doch rechtliche Realitäten könnten ihrer politischen Karriere ein Ende bereiten.
Optimistische Prognose für die Rechtsextremen
Die Ergebnisse einer Studie, die von der Firma Toluna Harris Interactive für den Fernsehsender RTL durchgeführt wurde, zeigen, dass Marine Le Pen gute Chancen auf einen Sieg in beiden Wahlgängen hat. Im ersten Wahlgang könnte die Führung der RN auf die Unterstützung von 35 % der Wähler zählen.
Das Umfrage-Szenario berücksichtigt die Konkurrenz seitens wichtiger Figuren der französischen Politik: des Parteivorsitzenden von „Renaissance“, Gabriel Attal (8 %), und des Vorsitzenden der rechtszentristischen Partei Horizons, Édouard Philippe (14 %). Den zweiten Platz in diesem Szenario belegen die linken Kräfte unter der Führung von Jean-Luc Mélenchon mit 16 % der Stimmen.
Analysten betrachten auch eine alternative Variante: Wenn Gabriel Attal seine Kandidatur zugunsten von Édouard Philippe zurückzieht, könnte der Vorsitzende von Horizons 20 % erreichen und Mélenchon überholen. Selbst in diesem Fall würde die Kluft zu Le Pen jedoch beträchtlich bleiben – 34 % gegenüber 20 %.
Der Kampf um den zweiten Wahlgang
Im entscheidenden zweiten Wahlgang behält Marine Le Pen die Führung und liegt mit 51 % vor ihrem Hauptkonkurrenten Édouard Philippe, der 49 % erreicht. Bemerkenswert ist, dass die Analysten eine Dynamik feststellen: Der Abstand zwischen den Kandidaten verringert sich. In einer früheren ähnlichen Umfrage betrug das Kräfteverhältnis 52 % zu 48 % zugunsten von Le Pen.
Die Studie wurde online vom 7. bis 8. Juli durchgeführt. An ihr nahmen 1837 Personen teil, die offiziell in den Wählerregistern Frankreichs eingetragen sind.
Rechtliche Sackgasse
Trotz der optimistischen Zahlen steht die politische Zukunft von Marine Le Pen aufgrund einer Entscheidung des Pariser Berufungsgerichts auf dem Spiel. Das Gericht bestätigte das Urteil im Fall der Veruntreuung von Mitteln des Europäischen Parlaments. Es geht um 2,8 Millionen Euro, die für die Bezahlung von Assistenten der Europaabgeordneten hätten verwendet werden sollen.
Das Gericht bestätigte eine Geldstrafe in Höhe von 100.000 Euro sowie eine Freiheitsstrafe von drei Jahren. Davon sind zwei Jahre auf Bewährung ausgesetzt, und ein weiteres Jahr muss Le Pen unter elektronischer Überwachung mit einem Fußfesselabschottungsgerät absitzen.
Entscheidend für die Wahlen war die Entscheidung des Gerichts, die Dauer des Verbots, öffentliche Ämter zu bekleiden, auf zwei Jahre zu verkürzen. Da dieser Zeitraum am 31. März 2025 begann, kann die Politikerin formell nicht für die Präsidentschaftswahlen 2027 kandidieren.
Unsicherheit der Kampagne
Die Teilnahme von Marine Le Pen am Wahlkampf bleibt fraglich. Zuvor hatte sie erklärt, dass sie keine aktive Wahlwerbung betreiben werde, wenn sie gezwungen ist, ein elektronisches Überwachungsgerät zu tragen. Dies schafft eine paradoxe Situation: Die Favoritin der Umfragen könnte aufgrund eines Gerichtsurteils gezwungen sein, auf die Teilnahme an den Wahlen zu verzichten.
Zur Erinnerung: Marine Le Pen hat sich bereits dreimal um das Amt des französischen Präsidenten beworben. 2017 und 2022 schaffte sie es zweimal in den zweiten Wahlgang, unterlag aber beide Male dem amtierenden Präsidenten Emmanuel Macron. Darüber hinaus wurde die Partei von Le Pen wiederholt mit Russland in Verbindung gebracht, wobei auf Kredite in russischen Banken und Kontakte mit Vertretern Russlands und des annektierten Krim-Halbinsel hingewiesen wurde.