Marine Le Pen, die Anführerin der französischen rechtsextremen Bewegung „Rassemblement National', hat offiziell ihre Absicht bekundet, an den Präsidentschaftswahlen 2027 teilzunehmen. Diese Entscheidung gab sie unmittelbar nach dem Urteil des Berufungsgerichts von Paris im Fall der Veruntreuung von Mitteln des Europäischen Parlaments bekannt.
Schicksal des Urteils und Teilnahme an den Wahlen
Das Berufungsgericht bestätigte zwar die Schuld der Politikerin, änderte jedoch das zuvor gefällte Urteil erheblich. Die Dauer des Verbots, ein gewähltes Amt zu bekleiden, wurde auf 15 Monate verkürzt. Diese Änderung war der entscheidende Faktor, der es Le Pen ermöglichte, für den nächsten Präsidentschaftswahlzyklus wieder in den politischen Wettlauf einzusteigen.
Gleichzeitig wurde sie zu drei Jahren Freiheitsstrafe verurteilt. Wichtig ist dabei, dass ein Teil dieser Strafe direkt auf die Zeit der Wahlkampagne fällt. Le Pen hatte zuvor mehrfach betont, dass sie keine Wahlkampfaktivitäten unter elektronischer Überwachung führen möchte, da dies ihre Positionen untergraben würde.
Strategie der Berufung
Trotz des Urteils ist die Politikerin nicht bereit, sich mit der aktuellen Situation abzufinden. In ihrer Erklärung wies sie auf die Möglichkeit einer Berufung beim Kassationsgericht hin. Nach Angaben der Anführerin des „Rassemblement National' könnte sie den Wahlkampf ohne elektronischen Fußfessel führen, falls die höchste Instanz das Urteil aufhebt.
Position des Gerichts
Richterin Michelle Agi betonte bei der Verkündung des Urteils die Schwere der Verstöße, die über 11 Jahre andauerten. Nach Ansicht des Gerichts haben die Handlungen von Le Pen den europäischen Institutionen geschadet und ungleiche Bedingungen für andere politische Kräfte geschaffen.
Bereits am 1. Juli hatte Marine Le Pen ihr Interesse an einer vierten Teilnahme am Präsidentschaftswettlauf bekundet und ihre Zuversicht ausgedrückt, trotz rechtlicher Hindernisse für ihre Ideen zu kämpfen.