Viele Immobilienbesitzer glauben fälschlicherweise, dass sie keine Nebenkosten zahlen müssen, wenn niemand in der Wohnung wohnt. Das ukrainische Gesetz sieht jedoch keine vollständige Befreiung von den Kosten zur Instandhaltung des Eigentums vor, auch wenn die Immobilie monatelang leer steht.

Die rechtliche Realität ist: Der Besitz einer Immobilie verpflichtet den Eigentümer zur Instandhaltung. Dies erklärte die Anwältin Elena Woronkowa vom Anwaltsbüro „Ivana Homycha“ in einem Kommentar an RBC-Ukraine. Ihrer Meinung nach lassen sich Kosten nicht vollständig vermeiden, da einige Dienstleistungen für den ordnungsgemäßen Betrieb des Gebäudes obligatorisch sind.

Was in jedem Fall bezahlt werden muss

Selbst wenn Sie Ihre Wohnung für längere Zeit verlassen, werden Rechnungen für bestimmte Dienstleistungen weiterhin eingehen. Die Juristin betont, dass der Eigentümer verpflichtet ist, zu zahlen für:

  • Heizung;
  • Dienstleistungen zur Instandhaltung des Außenbereichs des Gebäudes.

Diese Kosten hängen mit dem Betrieb des Gemeinschaftseigentums des Hauses zusammen und sind unabhängig vom tatsächlichen Aufenthalt der Bewohner in einer bestimmten Wohnung.

Wie man die restlichen Zahlungen „einfriert“

Obwohl man einigen Ausgaben nicht entkommen kann, können einige Nebenkosten vorübergehend ausgesetzt werden. Dazu muss man sich mit entsprechender Erklärung an die Hausverwaltung oder das Versorgungsunternehmen wenden. Die entscheidende Bedingung ist der Nachweis, dass sich tatsächlich niemand in der Wohnung aufhält.

Bei Einhaltung dieser Verfahren können die Abrechnungen für folgende Dienstleistungen während Ihrer Abwesenheit ausgesetzt werden:

  • Kalt- und Warmwasserversorgung;
  • Kanalisation;
  • Gasversorgung;
  • Stromversorgung (wenn kein Zähler vorhanden ist oder keine Zählerstände übermittelt werden).

Ein Sonderfall: Vorhandensein von Zählern

Die Situation ist einfacher für diejenigen, die Messgeräte installiert haben. Elena Woronkowa fügte hinzu, dass, wenn im Haus Zähler vorhanden sind, keine zusätzlichen Anträge auf Abschaltung der Dienstleistungen erforderlich sind. In diesem Fall reicht es aus, den Versorgern regelmäßig die aktuellen Zählerstände zu übermitteln, die während der Abwesenheit der Bewohner unverändert bleiben. Dies schließt die Abrechnung für verbrauchte Ressourcen automatisch aus.