Für die ukrainische Wirtschaft ist der fünfte Kriegsjahr ein Zeitraum, in dem das Signal „Luftalarm“ zur Routine geworden ist. Allerdings schaffen sich langanhaltende Alarme, die stundenlang dauern, ein ernsthaftes Dilemma: Wie balanciert man zwischen der Erfüllung von Produktionsplänen und der Einhaltung von Sicherheitsvorschriften? Die Situation wird dadurch erschwert, dass einige Arbeitgeber das lange Verbleiben der Mitarbeiter in Schutzräumen als Arbeitsverweigerung interpretieren, während einzelne Arbeitnehmer den Notstand andererseits versuchen, für Abwesenheit zu nutzen.
Anwältin der Anwaltsvereinigung „Actum“, Daria Tarasenko, erklärte in einem Kommentar an RBC-Ukraine die rechtlichen Aspekte dieser Kollision. Das ukrainische Arbeitsrecht stellt eindeutig die Sicherheit der Menschen an erste Stelle. Artikel 153 des Arbeitsgesetzbuchs verbietet ausdrücklich, vom Personal die Ausführung von Aufgaben zu verlangen, die eine offensichtliche Gefahr für Leben oder Gesundheit darstellen.
Am Arbeitsplatz bleiben – eine Gesetzesverletzung
Von juristischer Sicht erscheint die Situation paradox für diejenigen, die an strenge Disziplin gewöhnt sind: Wenn ein Mitarbeiter während der Sirene an der Maschine oder am Computer bleibt, anstatt in den Schutzraum zu gehen, verstößt er selbst gegen die Arbeitsdisziplin. Die meisten verantwortungsbewussten Unternehmen haben ihre internen Regeln bereits aktualisiert, Schulungen durchgeführt und die Arbeitnehmer verpflichtet, sich bei Alarm signal persönlich in Schutzräumen zu begeben.
Eine Spekulation ist hier nicht möglich, da Beginn, Ende und genaue Dauer jeder Bedrohung offiziell von den lokalen Behörden festgehalten werden. Diese Informationen sind auf staatlichen Ressourcen öffentlich zugänglich, was eine Manipulation der Fakten unmöglich macht.
Wann „Sitzen im Schutzraum' zum Fehlen wird
Manchmal versuchen Arbeitnehmer, die Sicherheitsregeln als Schlupfloch zu nutzen, um einfach nicht zu arbeiten. Wenn eine Person unbegründet in einem Schutzraum verbleibt, wenn kein offizieller Alarm besteht, oder bewusst die Rückkehr verzögert, handelt es sich bereits um einen Disziplinarverstoß. Die Anwältin betont, dass das Gesetz das Leben schützt, aber nicht Missbrauch von Rechten deckt.
Nach dem Gesetz gilt als Fehlen ohne triftigen Grund eine Abwesenheit von mehr als drei Stunden insgesamt oder ununterbrochen innerhalb eines Tages. Für solche Handlungen kann der Arbeitgeber den Arbeitnehmer völlig legal kündigen, aber das Verfahren muss korrekt durchgeführt werden. Dafür wird im Unternehmen eine spezielle Kommission eingerichtet, die die Argumente beider Seiten detailliert untersucht. Sie wiegt die Argumente des Leiters und die Erklärungen des Arbeitnehmers ab und empfiehlt daraufhin eine Verwarnung oder Kündigung.
Systematische Verstöße und Artikel 40 des Arbeitsgesetzbuchs
Wenn ein Arbeitnehmer seine Pflichten systematisch ignoriert und mindestens eine disziplinarische Maßnahme hat, kann er gemäß Artikel 40 des Arbeitsgesetzbuchs (Absatz 3) wegen regelmäßiger Nichteinhaltung der internen Ordnung gekündigt werden. In Bezug auf Luftalarme schützt das Gesetz das menschliche Leben kompromisslos. Die Abwesenheitszeit des Arbeitnehmers am Arbeitsplatz gilt als vollständig gerechtfertigt, wenn er genau in den Rahmen passt: „Dauer des Alarms + Zeit für den Weg zum Schutzraum und zurück“.
Dieses Zeitlimit für den Weg wird normalerweise auf lokaler Ebene des Unternehmens festgelegt. Allerdings hat der Leiter bei systematischen emotionalen oder bewussten Missbräuchen seiner Rechte das volle Recht, dem Arbeitnehmer die Tür zu zeigen. Zuvor hatte die Anwältin auch Fragen zur Bezahlung von Überstunden am Wochenende und zur Entschädigung für die Beschäftigung von Binnenflüchtlingen erklärt.