Für viele Fahrschüler ist ein Durchfallen der Prüfung nicht nur eine ärgerliche Niederlage, sondern auch ein Grund für einen sofortigen neuen Versuch. Das Gesetz der Ukraine schreibt jedoch strenge Regeln vor: Eine sofortige Anmeldung zur Wiederholung ist nicht möglich. Das Hauptservicezentrum des Innenministeriums hat die Regeln für die obligatorische Wartezeit geklärt und erklärt, wie dieser Zeitraum korrekt berechnet wird.

Warum gibt es eine 10-tägige Wartezeit?

Laut geltenden Vorschriften kann der nächste Versuch für eine nicht bestandene theoretische oder praktische Prüfung frühestens nach 10 Kalendertagen angesetzt werden. Das bedeutet, dass die Prüfung erst am 11. Tag nach dem Durchfallen wiederholt werden kann.

Das Innenministerium betont, dass diese Frist nicht eingeführt wurde, um zukünftigen Fahrern das Leben zu erschweren, sondern aus einem konkreten Grund. Die zehn Tage dienen der qualitativen Vorbereitung. In diesem Zeitraum kann der Kandidat:

  • Die Straßenverkehrsordnung (StVO) wiederholen;
  • Die begangenen Fehler sorgfältig analysieren;
  • Zusätzliche praktische Übungen mit einem Fahrlehrer absolvieren.

Dieser Ansatz soll den Fahrern helfen, den Stoff besser zu verinnerlichen und somit die allgemeine Verkehrssicherheit zu erhöhen.

Wie wird die Wartezeit korrekt berechnet?

Es ist wichtig, die Mechanik der Tageszählung zu verstehen, um die Möglichkeit einer rechtzeitigen Anmeldung zur Prüfung nicht zu verpassen. Der Tag, an dem der Kandidat die Prüfung abgelegt hat, wird in diese Frist nicht eingerechnet. Die Zählung beginnt am folgenden Tag.

Ein anschauliches Beispiel: Wenn die Prüfung am 1. Juli stattfand, beginnt die 10-tägige Zählung am 2. Juli. Der zehnte Tag fällt auf den 11. Juli, was bedeutet, dass man sich bereits am 12. Juli zur Wiederholung anmelden kann.

Diese Regeln gelten gleichermaßen für den theoretischen Teil sowie für die praktische Fahrprüfung.

Wie meldet man sich zur Wiederholung an?

Nach Ablauf der obligatorischen Wartezeit erfolgt die Anmeldung zur Wiederholung über das Servicezentrum des Innenministeriums. Dabei sind die Besonderheiten des Buchungssystems zu beachten:

  • Die Online-Anmeldung öffnet sich 21 Tage im Voraus;
  • Das System erlaubt automatisch keine Buchung eines Datums, das früher liegt als gesetzlich vorgeschrieben (also vor dem 11. Tag).

Die Ordnung der Prüfungen wird durch die vom Innenministerium mit der Anordnung Nr. 515 genehmigte Anweisung geregelt. Das Dokument schreibt klar vor, dass der nächste Versuch frühestens nach 10 Kalendertagen angesetzt werden kann, wobei die Zählung am Tag nach der Prüfung beginnt.

Wichtig für diejenigen, denen der Führerschein entzogen wurde

Eine besondere Beachtung verdient die Situation für Fahrer, die bereits einen Führerschein besaßen, diesen aber wegen Fahrens unter Alkoholeinfluss oder wegen eines Verkehrsunfalls verloren haben. Für sie ist eine Wiedererlangung des Führerscheins erst nach Ablauf der Strafe möglich.

Um die Fahrerlaubnis zurückzuerhalten, muss man sich an ein beliebiges Servicezentrum des Innenministeriums wenden, das erforderliche Dokumentenpaket einreichen und sowohl die theoretische als auch die praktische Prüfung erneut bestehen. In diesem Fall gelten die Standardregeln für die Durchführung von Prüfungsverfahren.