In Spanien sehen sich Ukrainer, die vorübergehenden Schutz beantragen möchten, mit neuen Anforderungen bei der Einreichung von Dokumenten konfrontiert. Insbesondere geht es um die Bestätigung von Daten im Zusammenhang mit der Wehrpflicht sowie um Dokumente über den Grenzübertritt von der ukrainischen Seite. Dies berichtet RBC-Ukraine unter Berufung auf die Botschaft der Ukraine in Spanien.
Neue Anforderungen bei der Beantragung von vorübergehendem Schutz
In einer Facebook-Gruppe, in der sich ukrainische Flüchtlinge austauschen, erschien eine Mitteilung über mögliche Änderungen bei der Beantragung von vorübergehendem Schutz in Spanien. Der Autor der Veröffentlichung behauptet, dass einer Frau während des Asylverfahrens das Vorhandensein von „Reserve+' sowie ein Stempel über den Grenzübertritt von der ukrainischen Seite abverlangt wurde. Der Autor stellt dabei fest, dass eine solche Markierung zuvor nicht erforderlich war.
In der Mitteilung wird außerdem erwähnt, dass solche Anforderungen angeblich nicht nur für Spanien gelten könnten. Gleichzeitig werden in der Veröffentlichung keine konkreten Bestätigungen bezüglich anderer Länder angeführt.
Offizielle Erklärungen der Botschaft der Ukraine
Angesichts der zahlreichen Anfragen von Ukrainern hat die Botschaft der Ukraine in Spanien Erklärungen zur Situation veröffentlicht. Das diplomatische Vertretung verwies auf den Durchführungsbeschluss des Rates der EU 2026/1912 vom 30. Juli 2026, der am 4. August veröffentlicht wurde. Damit wurde die Geltungsdauer des vorübergehenden Schutzregimes für aus der Ukraine vertriebene Personen bis zum 4. März 2028 verlängert.
Gleichzeitig stellte die Botschaft fest, dass gemäß Artikel 2 dieses Beschlusses ab dem 31. Juli 2026 vorübergehender Schutz nur Personen gewährt wird, die die Anforderungen an die Wehrpflicht in der Ukraine erfüllen und entsprechende Bestätigungsdokumente vorlegen können.
Ausnahmen für Personen mit bereits bestehendem Status
Laut Informationen der Botschaft gilt diese Anforderung jedoch nicht für Personen, die bis zum 30. Juli 2026 ununterbrochen den Status des vorübergehenden Schutzes in einem bestimmten EU-Mitgliedstaat besessen und diesen aufrechterhalten haben.
Um klare Erläuterungen zur praktischen Anwendung des EU-Beschlusses zu erhalten, hat die Botschaft ein offizielles Schreiben an die spanische Seite gerichtet. Im diplomatischen Vertretung wurde betont, dass die entsprechenden Informationen nach Erhalt der offiziellen Antwort auf den offiziellen Ressourcen der Botschaft veröffentlicht werden.
Widersprüchliche Daten
Die Botschaft bestätigt somit das Vorliegen von Anfragen ukrainischer Bürger bezüglich neuer Anforderungen, jedoch liegen noch keine endgültigen Erläuterungen der spanischen Seite bezüglich der Art und Weise ihrer Anwendung vor. Gleichzeitig haben in Tschechien Dutzende Ukrainer ihr Recht auf vorübergehenden Schutz verloren, was auf eine mögliche Verschärfung der Regeln in anderen EU-Ländern hindeutet.
In der polnischen Regierung wird ein Zusammenbruch der Wirtschaft ohne Ukrainer prognostiziert, was die Bedeutung des Themas des vorübergehenden Schutzes für viele europäische Länder unterstreicht.