Der Oberste Gerichtshof der Ukraine hat eine endgültige Entscheidung in dem prominenten Verfahren zur Aufhebung der persönlichen Sanktionen gegen den fünften Präsidenten des Landes gefällt. Das Kassationsverwaltungsgericht wies die Klage von Petro Poroschenko ab, mit der er die Aufhebung der vom Rat für nationale Sicherheit und Verteidigung (RNBO) verhängten Beschränkungen beantragt hatte.

Gerichtsurteil: Klageabweisung

Wie während der Übertragung der Verhandlung bekannt wurde, verkündete die Richterin das Urteil, wonach die Verwaltungsklage von Petro Alexejewitsch Poroschenko gegen den amtierenden Präsidenten Wolodymyr Selenskyj abgelehnt wurde. Als Drittbeteiligte werden im Urteil ebenfalls das RNBO, das Kabinett der Minister und das Wirtschaftsministerium genannt.

Das Gericht entschied, dem Antrag auf Feststellung der Rechtswidrigkeit des Erlasses über die Sanktionen sowie auf deren Aufhebung nicht stattzugeben. Somit bleiben die gegen den Ex-Präsidenten verhängten Beschränkungen in Kraft.

Position Poroschenkos und Zukunftspläne

Petro Poroschenko kommentierte das Urteil und bezeichnete die gegen ihn verhängten Sanktionen als „illegal“ und „politisch motiviert“. Trotz der Ablehnung durch das Kassationsverwaltungsgericht erklärte der Ex-Präsident seine Absicht, den Kampf im rechtlichen Rahmen fortzusetzen. Er versprach, das Urteil beim Großen Senat des Obersten Gerichtshofs anzufechten.

Während des Verfahrens hatte Poroschenko zudem Druck auf das Gericht behauptet und die stellvertretende Leiterin des Präsidentenbüros, Iryna Mudscha, dafür verantwortlich gemacht. Diese Behauptungen wurden im Präsidentenbüro jedoch kategorisch zurückgewiesen. Mudscha betonte, dass ihre Funktion auf die Formulierung der rechtlichen Position des Staates beschränkt sei, und bezeichnete die Vorwürfe des Drucks als unbegründet und gefährlich für die Unabhängigkeit des Gerichtsverfahrens.

Inhalt der Beschränkungen und Kontext des Falls

Die persönlichen Sanktionen gegen Poroschenko wurden im Februar 2025 durch einen Erlass von Präsident Wolodymyr Selenskyj in Kraft gesetzt. Die Entscheidung basierte auf einer Resolution des RNBO, die sich auf eine Reihe von Personen, einschließlich des ehemaligen Staatsoberhaupts, bezog.

Die durch die Sanktionen vorgesehenen Maßnahmen sind umfassend und umfassen:

  • Sperrung von Vermögenswerten;
  • Entzug staatlicher Auszeichnungen;
  • Einschränkung von Handelsoperationen, Transit, Flügen und Transporten auf dem Gebiet der Ukraine;
  • Verhinderung der Kapitalabführung ins Ausland.

Die Sanktionen wurden unbefristet verhängt. Poroschenko hat diese Entscheidung gerichtlich angefochten, doch seine Argumente wurden von der Kassationsinstanz nicht akzeptiert.