In der Ukraine haben sich die Regeln für die Interaktion der Bevölkerung mit den Versorgungsunternehmen geändert. Während des Kriegszustands können Schuldner von der Strom-, Gas- und Wasserversorgung abgetrennt werden, jedoch gibt es Ausnahmen von diesem Verbot, und es gilt nicht auf dem gesamten Staatsgebiet.

Laut RBC-Ukraine, unter Berufung auf die Anwältin Elena Woronkowa aus der Kanzlei „Iwan Homitsch“, hat sich die Situation im Vergleich zum Beginn der umfassenden Invasion grundlegend geändert. Damals wurde ein spezielles Moratorium eingeführt, das die Abschaltung von Bürgern von lebenswichtigen Ressourcen wegen Nichtzahlung von Rechnungen kategorisch verbot.

Heute wurde dieses Verbot aufgehoben. Die Juristin betont, dass Ukrainer mit Schulden gegenüber den Anbietern durchaus von den Dienstleistungen getrennt werden können. Es gibt jedoch eine wichtige Ausnahme: Die Regel zur Abschaltung gilt nicht für die Frontzonen. Die Abschaltung von Bewohnern von Gebieten, in denen aktive Kampfhandlungen stattfinden, ist gesetzlich verboten.

Die Frist ist wichtiger als der Betrag

Einer der wichtigsten Punkte, an die die Anwältin erinnert, ist das Kriterium für die Abschaltung. Die Höhe der angesammelten Schulden ist nicht der entscheidende Faktor. Der Hauptparameter, den die Versorgungsunternehmen berücksichtigen, ist die Dauer der Nichtzahlung der Rechnungen. Wenn ein Bürger die Dienstleistungen zwei Monate lang nicht bezahlt, hat der Anbieter das Recht, die Abschaltung einzuleiten.

Woronkowa weist auf die wirtschaftliche Seite der Frage hin: Die Höhe der angesammelten Schulden ist oft deutlich geringer als die Kosten für die anschließende Wiederherstellung der Netzverbindung. Daher raten Juristen den Verbrauchern dringend, Schulden zu vermeiden und Rechnungen pünktlich zu bezahlen.

Wie man eine Abschaltung vermeidet

Wenn Schulden bereits entstanden sind und ein reales Risiko besteht, ohne Strom, Gas oder Wasser zu bleiben, kann die Situation noch geregelt werden. Laut Elena Woronkowa gibt es eine Lösung. Die Bürger müssen sich direkt an das Versorgungsunternehmen wenden und einen Vertrag über die Umschuldung der Schulden abschließen. Dies ermöglicht es, die Tilgung der Schulden legal zu verzögern und den Zugang zu Versorgungsleistungen aufrechtzuerhalten.