In Paris hat einer der am meisten erwarteten Gerichtsverfahren der letzten Jahre sein Ende gefunden. Das Berufungsgericht hat über den Fall der Führerin der rechtsextremen Partei „Rassemblement National“ (Nationales Zusammenkommen), Marine Le Pen, entschieden. Das Urteil war zweischneidig: Das Gericht bestätigte die Schuld der Politikerin, milderte jedoch einen Teil der Strafe und öffnete ihr faktisch den Weg zur Teilnahme an den kommenden Präsidentschaftswahlen.
Bestätigung der Schuld und Strafen
Das Gericht sprach Marine Le Pen der Veruntreuung von Mitteln des Europäischen Parlaments schuldig. Laut Anklage ging es um die illegale Verwendung von 2,8 Millionen Euro, die eigentlich für die Bezahlung von Assistenten der Abgeordneten bestimmt waren. Richterin Michelle Agi betonte die Schwere der Verstöße und wies darauf hin, dass diese über 11 Jahre hinweg in drei Legislaturperioden des Europäischen Parlaments andauerten. Nach Ansicht des Gerichts verursachten solche Handlungen Schaden für die europäischen Institutionen und schufen ungleiche Bedingungen für andere politische Kräfte.
Die Strafe wurde wie folgt festgelegt:
- Drei Jahre Freiheitsstrafe.
- Geldstrafe in Höhe von 100.000 Euro.
- Zwei Jahre der Haftzeit sind auf Bewährung ausgesetzt.
- Ein Jahr muss Le Pen unter elektronischer Überwachung mit einem Fußband verbüßen.
Wesentliche Änderung: Zugang zu den Wahlen
Die wichtigste Neuerung war die Entscheidung, die Dauer des Verbots, öffentliche Ämter zu bekleiden, zu verkürzen. Zuvor war es länger, nun hat das Gericht es auf zwei Jahre begrenzt. Da die Frist ab dem 31. März 2025 beginnt, bedeutet dies formal, dass Marine Le Pen zum Zeitpunkt der nächsten Präsidentschaftswahlen nicht mehr unter dieses Verbot fallen wird und kandidieren kann.
Voraussetzungen für die Kampagne
Trotz der Aufhebung des formellen Verbots bleibt die Teilnahme der rechtsextremen Führerin im Präsidentschaftsrennen fraglich. Le Pen hatte zuvor erklärt, sie werde keinen Wahlkampf betreiben, wenn sie gezwungen sei, ein elektronisches Fußband zu tragen. Das Urteil des Gerichts hat somit eine komplexe Dilemma geschaffen: Die Möglichkeit zu kandidieren besteht, aber die Bedingungen der Strafvollstreckung könnten eine Kampagne im gewohnten Format unmöglich machen.
Weitere Schritte
Marine Le Pen hat zehn Tage Zeit, um das Urteil beim Kassationsgerichtshof Frankreichs anzufechten. Ein neues Verfahren könnte sich jedoch über mehrere Monate hinziehen, was die Vorbereitung auf den Wahlkampf erheblich erschweren würde, falls sie sich dennoch dazu entschließt.
Zur Erinnerung: Marine Le Pen hat dreimal an den Präsidentschaftswahlen in Frankreich teilgenommen. 2017 und 2022 zog sie erfolgreich in die Stichwahl ein, unterlag aber beide Male dem amtierenden Präsidenten Emmanuel Macron. Die Politikerin ist für ihre pro-russische Position bekannt, und ihre Partei wurde wiederholt durch Finanztransaktionen und Kontakte mit Vertretern Russlands mit Moskau in Verbindung gebracht.