In Japan hat sich ein unerwarteter rechtlicher Konflikt entzündet, der nicht nur die Fachwelt, sondern auch Millionen Videospielfans auf sich aufmerksam gemacht hat. Das japanische Patentamt und der Konzern Nintendo sind in einen heftigen öffentlichen Streit über einen Antrag zur Registrierung der Mechanik zum Einfangen von Monstern geraten, die zum Markenzeichen der Pokémon-Franchise geworden ist.
Ablehnung des Patents: „Einen Ball werfen“ ist keine Erfindung
Im Mittelpunkt steht die Patentpublikation Nr. 2026-077713. Das Dokument beschreibt die Standard-Spielmechanik des Einfangens von Wesen mit einem Pokéball. Das Amt lehnte den Antrag jedoch ab und begründete dies damit, dass die Idee, „einen Ball auf eine Figur zu werfen und sie einzufangen“, nicht über eine ausreichende „Erfindungshöhe“ verfügt.
Als Beweis dafür, dass die Mechanik nicht einzigartig sei, verwiesen die Regulierungsbehörden auf ein Gameplay-Video aus dem 13 Jahre alten, inoffiziellen Indie-Spiel Pokémon: Generations. Diese Entscheidung löste sofort eine heftige Reaktion im Internet aus: Nutzer scherzten, dass ein „Indie-Spiel Nintendo vor Gericht besiegt hat“ und dass dieser Präzedenzfall die Entwickler von Palworld „retten“ könnte.
Nintendos Antwort und der Sarkasmus des Amtes
Der Konzern Nintendo stimmte der Entscheidung nicht zu und entgegnete der Ablehnung mit der Behauptung, das Amt habe sich „äußerst unangemessen verhalten“. In ihrer Beschwerde konzentrierte sich das Unternehmen darauf, dass als Argument ein Spiel verwendet wurde, das Urheberrechte verletzt. Im Wesentlichen versuchte Nintendo, die Quelle zu diskreditieren, anstatt die Logik der Ablehnung im Kern anzufechten.
In seinem Antwortschreiben wies der Regulierer darauf hin, dass Nintendos Argumente „nichts mit der Bestimmung der Erfindungshöhe zu tun haben“. Doch damit endete der Dialog nicht. Das Amt ließ möglicherweise die sarkastischste Bemerkung in der Geschichte von Patentstreitigkeiten folgen und schlug Nintendo vor, den Antrag neu zu formulieren, falls es so sehr auf Präzision besteht:
- Statt Pikachu: „ein Objekt in Form eines kleinen gelben Tieres“.
- Statt Ash: „ein Objekt in Form eines Jungen mit roter Mütze“.
- Statt Pokéball: „ein kugelförmiges Objekt mit roter Ober- und weißer Unterhälfte“.
Das Amt betonte, dass selbst bei einer solchen Neuformulierung die logische Struktur der Ablehnungsgründe unverändert bliebe.
Rechtliche Bedeutung und Folgen
Der Anwalt Kiyoshi Kurihara merkte an, dass eine derart beißende Sprache „in der Standard-Patentpraxis äußerst selten vorkommt“, was bereits für sich genommen von der Intensität des Konflikts zeugt. Dennoch gab Nintendo nicht auf und reichte eine Petition gegen die Ablehnungsentscheidung ein. Derzeit wurde der Status des Antrags auf „Ablehnungsentscheidung in Überprüfung“ geändert, was bedeutet, dass der Konzern formal das Recht auf eine Überprüfung des Falls erlangt hat.
Es ist wichtig, den Kontext zu verstehen: Dieses Patent ist nicht der Kern des aktuellen Rechtsstreits von Nintendo gegen Palworld, gehört jedoch zur gleichen Patentfamilie. Sollte der Antrag schließlich genehmigt werden, würde dies zusätzlichen rechtlichen Druck auf Pocketpair ausüben – die Entwickler von Palworld, die sich seit 2024 bereits gegen Klagen von Nintendo wehren müssen.