Für Ukrainer, die in Polen unter vorübergehendem Schutz leben, beginnt eine kritische Phase. Die Nichtbeachtung neuer Registrierungsregeln kann zum Verlust des UKR-Status und damit zum Verlust des Zugangs zu sozialen Garantien, medizinischer Versorgung und dem Arbeitsmarkt führen. Die Aktualisierung der Daten im PESEL-Register ist die entscheidende Voraussetzung für den Erhalt der Rechte.
Persönliches Erscheinen und Biometrie
Die polnischen Behörden haben das Verfahren zur Aktualisierung der Daten verschärft. Eine Fernaktualisierung ist nun unmöglich – es ist erforderlich, persönlich das Standesamt (Urząd) der Stadt oder Gemeinde am tatsächlichen Wohnort aufzusuchen. Ein gültiger Reisepass muss dabei vorgelegt werden. Das Verfahren kann die Erfassung biometrischer Daten, insbesondere Fingerabdrücke, umfassen, was die persönliche Anwesenheit des Antragstellers erfordert.
Dringender Bedarf an einem Reisepass
Das Fehlen eines Reisepasses wird zu einem ernsthaften Hindernis. Wenn das Dokument verloren gegangen ist oder abgelaufen ist, sollte die Beantragung sofort begonnen werden. Ohne einen gültigen Pass ist ein Besuch im Standesamt sinnlos, da dieses Dokument die Grundlage für die Identitätsbestätigung und die Aktualisierung der Einträge im Register ist.
Frist und wirtschaftlicher Kontext
Die festgelegte Frist für die Aktualisierung der Informationen ist der 31. August 2026. Das Verpassen dieses Datums gefährdet automatisch den rechtmäßigen Aufenthalt und die sozialen Rechte. Vor dem Hintergrund dieser Änderungen zeigt der polnische Arbeitsmarkt Interesse an temporärem Personal: Nur im April 2026 stiegen die Anfragen nach solchen Mitarbeitern um 10%. Der Zugang zu dieser Möglichkeit hängt jedoch direkt vom korrekten Status im PESEL-System ab.
Die Situation mit der Legalisierung wird auch in anderen Bereichen komplizierter. Insbesondere sehen sich ausländische Ärzte mit der Annullierung bedingter Lizenzen konfrontiert, wenn sie keinen Sprachzertifikat für Polnisch auf B1-Niveau vorlegen. Unter den in Polen arbeitenden ukrainischen Ärzten hat fast ein Drittel noch keine erforderlichen Sprachnachweise vorgelegt, was den allgemeinen Trend zur Verschärfung der Integrationsanforderungen unterstreicht.