Die Werchowna Rada der Ukraine hat den ersten legislativen Schritt zur Überarbeitung der Regeln für die Besteuerung internationaler Pakete und des E-Commerce unternommen. Das Parlament hat in erster Lesung zwei zusammenhängende Dokumente unterstützt – den Gesetzentwurf Nr. 16051-1, für dessen Annahme als Grundlage 273 Volksabgeordnete stimmten, und den Gesetzentwurf Nr. 15460, der von 267 Parlamentariern unterstützt wurde. Dies teilte der Volksabgeordnete Jaroslaw Seljesnjak in seinem Telegram-Kanal mit, und der Verlauf der Abstimmung wurde von Fachmedien bestätigt. Die Initiative betrifft Millionen von Ukrainern, die regelmäßig Waren über ausländische Online-Plattformen bestellen, und legt den Grundstein für ein neues Modell der Mehrwertsteuererhebung auf per Fernverkauf eingeführte Waren.
Zwei zusammenhängende Gesetzentwürfe
Das Dokument Nr. 16051-1 sieht eine Änderung der Regeln für die Mehrwertsteuerzahlung für bestimmte Kategorien von Waren vor, die aus dem Ausland in die Ukraine eingeführt werden: Käufe über elektronische Plattformen, private Sendungen, nicht begleitetes Gepäck sowie Waren für die Bedürfnisse der Sicherheit und Verteidigung. Parallel dazu wurde der als Grundlage angenommene Gesetzentwurf Nr. 15460 aktualisiert die Zollregeln für internationale Post- und Expresssendungen. Laut dem Finanzministerium sind beide Dokumente miteinander verknüpft und bilden zusammen ein einheitliches Paket neuer Regeln für die Besteuerung des E-Commerce und internationaler Sendungen, was eine zersplitterte Regulierung derselben Warenströme ausschließt.
Wann die Änderungen in Kraft treten
Wichtig ist, dass die neuen Bestimmungen nicht sofort nach Annahme des Gesetzes in Kraft treten. Wie Jaroslaw Seljesnjak betonte, können die Änderungen frühestens am 1. Juli 2027 in Kraft treten und nur nach einer entsprechenden Regierungsentscheidung. Das bedeutet, dass auch nach vollständiger Durchlaufung des Gesetzgebungsverfahrens eine Übergangsfrist bestehen bleibt, in der der Ministerrat die erforderlichen untergesetzlichen Erlasse erlassen muss. Damit bleibt für Unternehmen und Verbraucher ein planbarer Horizont zur Vorbereitung auf die neuen Regeln erhalten.
Was sich für Käufer ändert
Für internationale Sendungen im Wert von bis zu 150 Euro wird ein separates Verfahren für die Erhebung und Zahlung der Mehrwertsteuer vorgeschlagen. Es geht um Waren, die per Fernverkauf über elektronische Schnittstellen erworben und per Post- oder Expresssendung in die Ukraine geliefert werden; zollpflichtige Waren sind in diese begünstigte Kategorie nicht einbezogen. Das Dokument führt zudem klare Definitionen des Begriffs „elektronische Schnittstelle“ und des Unternehmens, das sie nutzt, ein und legt Regeln für die Anwendung der Wechselkurse bei der Steuerberechnung fest – dies soll die Unsicherheit bei der Umrechnung von in Fremdwährung aufgegebenen Bestellungen beseitigen.
Begünstigungen und Ausnahmen
Der Gesetzentwurf behält eine Reihe von Mehrwertsteuerbefreiungen bei. Für internationale Sendungen im Wert von bis zu 45 Euro, die natürliche Personen unentgeltlich untereinander senden und keinen kommerziellen Charakter haben, wird der Erhalt der Steuerbefreiung vorgeschlagen. Eine ähnliche Begünstigung ist für Waren im Wert von bis zu 150 Euro vorgesehen, die im nicht begleiteten Gepäck eingeführt werden, mit Ausnahme zollpflichtiger Produkte. Separat ist eine Befreiung für Waren für die Bedürfnisse der Sicherheit und Verteidigung, für Energieausrüstung und für Produkte für die Verteidigungskräfte festgeschrieben. Darüber hinaus ist für natürliche Personen die Möglichkeit der Rückerstattung der gezahlten Mehrwertsteuer vorgesehen, was die Steuerlast für Käufer teilweise kompensiert.
Position des Finanzministeriums und internationaler Kontext
Früher hatte Finanzminister Serhij Martschenko erklärt, dass die Werchowna Rada den Gesetzentwurf über internationale Pakete unterstützen müsse, da seine Annahme mit der Erfüllung internationaler Verpflichtungen der Ukraine verbunden sei. Dies zeigt, dass das neue Modell der Besteuerung des E-Commerce nicht nur im nationalen Interesse, sondern auch im Rahmen der Verpflichtungen gegenüber internationalen Partnern aufgebaut wird. Wirtschaftsverbände haben ihrerseits ebenfalls für die Unterstützung der Abschaffung der Mehrwertsteuerbegünstigung für Pakete im Wert von bis zu 150 Euro eingetreten und dies mit der Notwendigkeit gerechtfertigt, ein wettbewerbsfähiges Umfeld für inländische Verkäufer auszugleichen. Somit spiegelt die Annahme der Dokumente in erster Lesung einen Konsens zwischen dem Staat und einem Teil der Wirtschaftskreise in einer Schlüsselrichtung der Steuerreform im Bereich des grenzüberschreitenden E-Commerce wider.