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title: "Schlechter Empfang oder fehlerhafte Abrechnung: Die Staatsdienststelle für Verbraucherschutz erklärt, wie Abonnenten ihre Rechte schützen können"
description: "Die Staatsdienststelle für Verbraucherschutz hat den Ablauf zum Schutz der Rechte des Abonnenten erläutert: Zuerst die Beschwerde beim Betreiber dokumentieren, und falls keine Lösung gefunden wird – sich an die NKA wenden. Die Aufsicht im Ausnahmezustand erfolgt gemäß der Kabinettsverordnung Nr. 303."
date: 2026-09-17T14:46:01.000Z
lang: de
url: https://xab.info/de/posts/rechte-des-mobilfunk-abonnenten-wohin-mit-beschwerden
tags: [mobile-communication, consumer-rights, ukraine, telecom, nkesc]
publisher: "XAB.info"
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# Schlechter Empfang oder fehlerhafte Abrechnung: Die Staatsdienststelle für Verbraucherschutz erklärt, wie Abonnenten ihre Rechte schützen können

![Seniorenpaar betrachtet ein Smartphone und prüft die Mobilfunkrechnung, um die Rechte als Kunde zu klären](https://xab.info/media/2026/09/18/prava-abonenta-mobilnoy-svyazi-kuda-zhalovatsya/prava-abonenta-mobilnoy-svyazi-kuda-zhalovatsya-1.webp)

## 🎯 Key Points

- Bei Problemen mit Verbindung, Tarifberechnung oder Abrechnung sollte der Abonnent zunächst die Beschwerde beim Betreiber dokumentieren.
- Wenn der Betreiber das Problem nicht gelöst hat, kann die Beschwerde an die NKA – die zuständige Regulierungsbehörde des Kommunikationssektors – gerichtet werden.
- Im Ausnahmezustand wird die Aufsicht auf Beschluss der NKA in der durch die Kabinettsverordnung vom 13.03.2022 Nr. 303 (Punkt 6) festgelegten Ordnung ausgeübt.

Verbraucher mobiler Kommunikation in der Ukraine haben Anspruch auf qualitativ hochwertige Kommunikationsdienste zu den Bedingungen, die im Vertrag mit dem Betreiber und im geltenden Recht festgelegt sind. Wie RBC-Ukraine unter Verweis auf eine Veröffentlichung der Staatsdienststelle für Verbraucherschutz auf Facebook berichtet, bleibt der Abonnent bei Fehlfunktionen der Verbindung, Problemen mit der Tarifberechnung oder der Abrechnung nicht ohne Möglichkeiten zum Schutz seiner Rechte – es gibt einen klaren Handlungsablauf, vom ersten Kontakt mit dem Betreiber bis zur Beschwerde bei der Regulierungsbehörde.

### Erster Schritt: Die Beschwerde beim Betreiber dokumentieren

Wenn der Mobilfunkdienst nicht oder nur mit mangelhafter Qualität erbracht wird oder Probleme mit der Tarifberechnung oder der Abrechnung auftreten, sollte in erster Linie direkt der Kommunikationsbetreiber kontaktiert und die Beschwerde dort dokumentiert werden. Die Dokumentation der Beschwerde ist ein entscheidender Schritt: Sie schafft einen schriftlichen Nachweis dafür, dass der Verbraucher versucht hat, das Problem außergerichtlich zu lösen, und bildet die Grundlage für weitere Schritte, falls die Frage nicht beigelegt wird.

### Zweiter Schritt: Beschwerde bei der NKA

Wenn der Betreiber das Problem nicht behoben hat, kann der Verbraucher sich an die Nationale Kommission für Elektronik und Kommunikation (NKA) wenden – die Behörde, die die staatliche Regulierung in den Bereichen elektronische Kommunikation, Radiospektrum und Postdienste ausübt. Genau diese Behörde ist die zuständige Regulierungsinstanz, deren Zuständigkeit die Aufsicht über die Einhaltung der Rechtsvorschriften im Kommunikationssektor umfasst, und genau dorthin ist die Beschwerde zu richten, wenn das Gespräch mit dem Betreiber zu keinem Ergebnis geführt hat.

### Besonderheiten der Aufsicht im Ausnahmezustand

Wichtig ist zu beachten, dass während des Ausnahmezustands die staatliche Aufsicht über die Einhaltung der Rechtsvorschriften in den Bereichen elektronische Kommunikation und Radiospektrum auf Beschluss der NKA in der gesetzlich festgelegten Ordnung ausgeübt wird. Dies ist in Punkt 6 der Kabinettsverordnung der Ukraine vom 13. März 2022 Nr. 303 vorgesehen. Somit bleibt auch im Ausnahmezustand der Mechanismus zum Schutz der Rechte des Abonnenten erhalten, doch seine Umsetzung unterliegt einer speziell genehmigten Ordnung.

### Kontext: neue Marktteilnehmer und die Entkräftung von Falschmeldungen

Das Thema der Rechte des Abonnenten kommt vor dem Hintergrund aktiver Veränderungen auf dem Telekommunikationsmarkt der Ukraine zur Sprache. So hat „Ukrtelkom“ den Start von U Mobile – einem neuen virtuellen Mobilfunkbetreiber – angekündigt: Die „SIM-Karte“ oder das Paket „Optik+SIM“ kann bereits auf der Website bestellt werden, und die Tarife bieten bis zu 60 GB Mobilfunkinternet. Parallel dazu hat das Zentrum zur Bekämpfung von Desinformation die in den sozialen Medien verbreitete Information entkräftet, dass in der Ukraine während der Luftalarme der Mobilfunkverkehr abgeschaltet werde, und das entsprechende Posting als Falschmeldung bezeichnet. Vor diesem Hintergrund wirkt die Erläuterung der Staatsdienststelle für Verbraucherschutz zum Ablauf des Rechtsschutzes des Abonnenten wie ein rechtzeitiger Leitfaden für die Verbraucher.

## 🔍 Fact-Check Verification

- [Mobilfunkverkehr funktioniert mangelhaft: Was der Abonnent tun und wohin er sich beschweren sollte](https://www.rbc.ua/ukr/news/mobilniy-zv-yazok-pratsyue-nenalezhno-shcho-1789653743.html) - Первичный источник: пересказ публикации Госпродпотребслужбы в Facebook. Подтверждает алгоритм (оператор → НКЭК), ссылку на п. 6 постановления КМУ от 13.03.2022 № 303, а также контекст о запуске U Mobile и опровержении фейка ЦПД. Единственный источник, поэтому статус с оговорками.

## ❓ FAQ

### Q: Wohin wenden, wenn der Mobilfunkverkehr schlecht funktioniert?
**A:** Zuerst an den Kommunikationsbetreiber, wobei die Beschwerde zu dokumentieren ist. Wenn das Problem nicht behoben wird, kann sich der Verbraucher an die NKA wenden.

### Q: Was tun bei Problemen mit der Tarifberechnung oder der Abrechnung?
**A:** Die Beschwerde beim Betreiber dokumentieren und bei fehlender Lösung eine Beschwerde an die NKA, die zuständige Regulierungsbehörde des Kommunikationssektors, richten.

### Q: Gilt der Schutz der Rechte des Abonnenten auch im Ausnahmezustand?
**A:** Ja. Die Aufsicht in den Bereichen elektronische Kommunikation und Radiospektrum wird auf Beschluss der NKA in der gesetzlich festgelegten Ordnung ausgeübt (Punkt 6 der Kabinettsverordnung vom 13.03.2022 Nr. 303).