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title: "Rente um 20 % höher: Wie Bewohner der Bergregionen der Ukraine eine rechtmäßige Zusatzleistung erhalten"
description: "Bewohner der Bergregionen der Ukraine können eine Rente erhalten, die 20 % höher ist als üblich. Die Vergünstigung gilt in vier Oblasten, erfordert jedoch einen persönlichen Besuch im Pensionsfonds mit den entsprechenden Dokumenten. Ab 2026 können auch intern Vertriebene Anspruch auf die Zulage erheben. 🏔️💰"
date: 2026-07-23T03:32:00.000Z
lang: de
url: https://xab.info/de/posts/rente-um-20-hoher-wie-bewohner-der-bergregionen-der-ukraine-eine-rechtmassige-zusatzleistung-erhalten
tags: [ukraine, pension, greenland, zelensky, imf]
publisher: "XAB.info"
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# Rente um 20 % höher: Wie Bewohner der Bergregionen der Ukraine eine rechtmäßige Zusatzleistung erhalten

![Eine ältere Frau in lässiger Kleidung sitzt auf einem Bett und studiert sorgfältig Dokumente, möglicherweise im Zusammenhang mit der Rente oder Sozialleistungen.](https://xab.info/media/2026/07/23/pensiya-na-20-vyshe-kak-zhitelyam-gornykh-regionov-ukrainy-poluchit-doplata/pensiya-na-20-vyshe-kak-zhitelyam-gornykh-regionov-ukrainy-poluchit-doplata-1.webp)

In einigen Regionen der Ukraine haben Rentner Anspruch auf eine erhebliche Erhöhung ihrer monatlichen Zahlungen. Gemäß der Gesetzgebung können Bewohner von Bergsiedlungen eine Zulage in Höhe von 20 % des Existenzminimums erhalten. Diese Vergünstigung wird jedoch nicht automatisch gewährt und erfordert aktive Schritte seitens des Empfängers.

### Geografie und Höhe der Zahlungen

Der Anspruch auf eine erhöhte Rente ist im ukrainischen Gesetz „Über den Status von Bergsiedlungen“ verankert. Die Vergünstigung gilt für vier Oblaste: Transkarpatien, Iwano-Frankiwsk, Lwiw und Tscherniwzi. Die Höhe der Zulage wird als 20 % des Existenzminimums für Personen berechnet, die ihre Arbeitsfähigkeit verloren haben.

Wenn das Existenzminimum beispielsweise 2.361 Hrywnia beträgt, beläuft sich die monatliche Zulage auf etwa 472 Hrywnia. Wichtig ist zu beachten, dass dieser Betrag mit anderen Arten von Zulagen addiert werden kann. Wenn ein Rentner 80 Jahre alt ist und eine Alterszulage von 570 Hrywnia erhält, wird die Gesamtsteigerung der Rente zusammen mit der „Bergzulage“ über 1.000 Hrywnia liegen.

### Wer hat Anspruch auf die Vergünstigung

Den Anspruch auf die Zulage haben Bürger, die sich tatsächlich in einer Bergregion aufhalten oder dort arbeiten. Das Gesetz legt strenge Kriterien fest: Eine Person muss mindestens sechs Monate ununterbrochen unter solchen Bedingungen gelebt oder gearbeitet haben. Gleichzeitig ist ein längerer Aufenthalt im Ausland oder die Zahlung einer einheitlichen Sozialabgabe in einer anderen Siedlung nicht gestattet.

Ab Februar 2026 wurde die Gesetzgebung zugunsten intern vertriebener Personen (IVP) geändert. Die Verordnung des Ministerrats Nr. 225 erweiterte den Kreis der Empfänger, indem sie IVP, die sich in Bergregionen niedergelassen haben, ermöglichte, diese Vergünstigung zu beanspruchen. Auch unterzeichnete Präsident Wolodymyr Selenskyj am 21. Juli ein Gesetz, das garantiert, dass für Umsiedler keine diskriminierenden Anforderungen bei der Rentenfestsetzung gelten dürfen.

### Wie man die Zulage beantragt

Im Gegensatz zu Alterszulagen wird die „Bergvergünstigung“ vom Pensionsfonds nicht automatisch gutgeschrieben. Um das Geld zu erhalten, muss man sich persönlich mit einer Antragstellung und einem Bergausweis an eine Zweigstelle des Fonds wenden.

Eine Zahlung kann in zwei Fällen verweigert werden: wenn die Person bereits eine Rente in einer nicht-bergigen Siedlung bezieht oder wenn ihre Registrierung im Dorf nur formell ist, ohne tatsächlichen Wohnsitz. Somit bleibt der entscheidende Faktor der tatsächliche Aufenthalt in der Bergregion.

### Einschränkungen seitens des IWF

Trotz der Ausweitung der Bürgerrechte bleibt die finanzielle Situation schwierig. Der Internationale Währungsfonds (IWF) hat die Möglichkeit, dem Pensionsfonds neue ungeplante Ausgaben bis zum Jahr 2030 aufzuerlegen, eingeschränkt. Diese Bedingung birgt Risiken für einige Initiativen, einschließlich Zahlungen im Rahmen der sogenannten „Selenskyj-Tausend“, obwohl geplante Neuberechnungen und Indexierungen nicht unter diese Einschränkung fallen.