Für viele Ukrainer im Rentenalter bleibt die Frage nach einer angemessenen Versorgung offen. Wenn eine Person nicht genügend Versicherungsjahre angesammelt hat, steht ihr keine klassische Altersrente zu. In diesem Fall bietet der Staat eine Alternative an – ein System der sozialen Hilfe, dessen Regeln sich ändern.
Neue Anforderungen an die Berufserfahrung und das Rentenalter
Laut Daten von RBC-Ukraine werden die Bedingungen für den Rentenbezug verschärft. Bereits ab 2026 müssen Bürger, die mit 60 Jahren in den verdienten Ruhestand gehen wollen, mindestens 33 Jahre Versicherungsdienst nachweisen. Dies ist eine erhebliche Hürde, die viele nicht überwinden können. Fehlt die Berufserfahrung vollständig oder beträgt sie weniger als 15 Jahre, gelten andere Regeln. In solchen Fällen erhält die Person keine normale Rente, hat aber Anspruch auf soziale Unterstützung, die im Gesetz der Ukraine „Über staatliche soziale Hilfe für Personen ohne Rentenanspruch und für Menschen mit Behinderungen“ geregelt ist.Zwei Modelle der Zahlung: Klassisch und Basis
Der Staat bietet zwei Varianten der finanziellen Unterstützung für diejenigen an, die die erforderliche Rentenzeit nicht erreicht haben. Die Höhe der Hilfe hängt vom gewählten Programm und dem aktuellen Einkommen des Antragstellers ab.- Klassisches Modell: Die Zahlung ist an den Existenzminimum für erwerbsunfähige Personen gekoppelt. Der maximale Betrag beträgt 2.595 Hrywnja. Wenn die Person bereits ein geringes Einkommen hat, zahlt der Staat nur die Differenz bis zum festgelegten Niveau nach.
- Basische soziale Hilfe: Dies ist ein neueres Modell. Für nicht erwerbstätige Personen beträgt der Basisbetrag 4.500 Hrywnja. Für Rentner ohne vollständige Berufserfahrung ist jedoch eine separate Berechnungsskala vorgesehen.
Wem die Hilfe verweigert werden kann
Das Vorhandensein des Rentenalters und das Fehlen von Berufserfahrung garantieren nicht automatisch die Gewährung von Mitteln. Der Staat behält sich das Recht vor, die Gewährung von Hilfe zu verweigern, wenn bei der Prüfung bestimmte Umstände festgestellt werden, die den Anspruch auf Zahlung ausschließen.Wie man die Zahlung beantragt
Das Verfahren zur Inanspruchnahme sozialer Hilfe ist an die modernen Gegebenheiten angepasst. Die Unterlagen können auf drei Arten eingereicht werden:- Persönlicher Besuch der Verwaltung für sozialen Schutz der Bevölkerung am Wohnort;
- Über die Zentren für die Erbringung von Verwaltungsdienstleistungen (ZNAU);
- Online über die mobile Anwendung „Diia“.
Zusätzliche Zuschläge für vulnerable Gruppen
Neben der Basisunterstützung gibt es spezielle Zuschläge für bestimmte Kategorien von Bürgern. Beispielsweise steht ein Pflegezuschlag in Höhe von 1.038 Hrywnja nur alleinstehenden Rentnern zu, die strenge Kriterien erfüllen:- Das 80. Lebensjahr vollendet haben;
- Eine Altersrente beziehen;
- Keine Kinder oder Enkelkinder haben, die zur Unterhaltung verpflichtet sind;
- Den Bedarf an Pflege durch ein ärztliches Gutachten bestätigt haben.