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title: "Rentner ohne Berufserfahrung: Wie sich die Leistungen in der Ukraine ändern und wer Unterstützung erhält"
description: "In der Ukraine werden die Anforderungen an die Berufserfahrung für die Rente verschärft: Ab 2026 sind 33 Jahre erforderlich. Was erhalten diejenigen, deren Erfahrung weniger als 15 Jahre beträgt? Wir analysieren neue Modelle der Sozialhilfe und Zuschläge für Rentner. 🇺🇦💰"
date: 2026-06-14T03:34:00.000Z
lang: de
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publisher: "XAB.info"
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# Rentner ohne Berufserfahrung: Wie sich die Leistungen in der Ukraine ändern und wer Unterstützung erhält

![Rentnerin überprüft ihre Geldbörse in einem Einkaufszentrum und denkt über Rentenleistungen ohne Berufserfahrung in der Ukraine nach](https://xab.info/media/2026/06/14/pensionery-bez-stazha-kak-izmenyatsya-vyplaty-v-ukraine/pensionery-bez-stazha-kak-izmenyatsya-vyplaty-v-ukraine-1.webp)

Für viele Ukrainer im Rentenalter bleibt die Frage nach einer angemessenen Versorgung offen. Wenn eine Person nicht genügend Versicherungsjahre angesammelt hat, steht ihr keine klassische Altersrente zu. In diesem Fall bietet der Staat eine Alternative an – ein System der sozialen Hilfe, dessen Regeln sich ändern.

### Neue Anforderungen an die Berufserfahrung und das Rentenalter

Laut Daten von RBC-Ukraine werden die Bedingungen für den Rentenbezug verschärft. Bereits ab 2026 müssen Bürger, die mit 60 Jahren in den verdienten Ruhestand gehen wollen, mindestens 33 Jahre Versicherungsdienst nachweisen. Dies ist eine erhebliche Hürde, die viele nicht überwinden können.

Fehlt die Berufserfahrung vollständig oder beträgt sie weniger als 15 Jahre, gelten andere Regeln. In solchen Fällen erhält die Person keine normale Rente, hat aber Anspruch auf soziale Unterstützung, die im Gesetz der Ukraine „Über staatliche soziale Hilfe für Personen ohne Rentenanspruch und für Menschen mit Behinderungen“ geregelt ist.

### Zwei Modelle der Zahlung: Klassisch und Basis

Der Staat bietet zwei Varianten der finanziellen Unterstützung für diejenigen an, die die erforderliche Rentenzeit nicht erreicht haben. Die Höhe der Hilfe hängt vom gewählten Programm und dem aktuellen Einkommen des Antragstellers ab.

    - **Klassisches Modell:** Die Zahlung ist an den Existenzminimum für erwerbsunfähige Personen gekoppelt. Der maximale Betrag beträgt 2.595 Hrywnja. Wenn die Person bereits ein geringes Einkommen hat, zahlt der Staat nur die Differenz bis zum festgelegten Niveau nach.

    - **Basische soziale Hilfe:** Dies ist ein neueres Modell. Für nicht erwerbstätige Personen beträgt der Basisbetrag 4.500 Hrywnja. Für Rentner ohne vollständige Berufserfahrung ist jedoch eine separate Berechnungsskala vorgesehen.

Wichtig ist zu beachten, dass Bürger mit minimaler Berufserfahrung in der Regel nach Erreichen des 65. Lebensjahres von der Basischen sozialen Hilfe auf die garantierte Mindestleistung wechseln, die dem Niveau des Existenzminimums entspricht.

### Wem die Hilfe verweigert werden kann

Das Vorhandensein des Rentenalters und das Fehlen von Berufserfahrung garantieren nicht automatisch die Gewährung von Mitteln. Der Staat behält sich das Recht vor, die Gewährung von Hilfe zu verweigern, wenn bei der Prüfung bestimmte Umstände festgestellt werden, die den Anspruch auf Zahlung ausschließen.

### Wie man die Zahlung beantragt

Das Verfahren zur Inanspruchnahme sozialer Hilfe ist an die modernen Gegebenheiten angepasst. Die Unterlagen können auf drei Arten eingereicht werden:

    - Persönlicher Besuch der Verwaltung für sozialen Schutz der Bevölkerung am Wohnort;

    - Über die Zentren für die Erbringung von Verwaltungsdienstleistungen (ZNAU);

    - Online über die mobile Anwendung „Diia“.

### Zusätzliche Zuschläge für vulnerable Gruppen

Neben der Basisunterstützung gibt es spezielle Zuschläge für bestimmte Kategorien von Bürgern. Beispielsweise steht ein Pflegezuschlag in Höhe von 1.038 Hrywnja nur alleinstehenden Rentnern zu, die strenge Kriterien erfüllen:

    - Das 80. Lebensjahr vollendet haben;

    - Eine Altersrente beziehen;

    - Keine Kinder oder Enkelkinder haben, die zur Unterhaltung verpflichtet sind;

    - Den Bedarf an Pflege durch ein ärztliches Gutachten bestätigt haben.

Außerdem ist die Unterstützung für Ehrenblutspender zu erwähnen. Der Zuschlag beträgt 10 % des Existenzminimums – das sind 320,90 Hrywnja pro Monat. Diese Zahlung wird unabhängig davon gewährt, wie viel Zeit seit der letzten Blutspende vergangen ist.