In Russland wurde laut Medienberichten der erste bekannte Fall registriert, in dem ein wehrpflichtiger Reservist aufgrund einer Entscheidung des Militärkommissariats das Land nicht verlassen konnte. Dies berichtet RBC-Ukraine unter Berufung auf The Moscow Times. Laut Angaben von Menschenrechtsaktivisten versuchte am 2. September 2026 ein 24-jähriger Bewohner der Region Rostow, der 2024 seinen Wehrdienst abgeleistet und sich in der Reserve befand, aus Krasnodar ins Ausland zu fliegen. Am Passkontrolle wurde er zu einer zusätzlichen Überprüfung zurückgehalten, woraufhin ihm eine offizielle Benachrichtigung über die vorübergehende Einschränkung des Ausreiserechts aus der Russischen Föderation überreicht wurde.

Chronik des Vorfalls

Wie sich herausstellte, hatte das Militärkommissariat, bei dem der Reservist registriert war, die Entscheidung über die Ausreiseeinschränung getroffen. Im November 2025 hatte er dort seine militärischen Registrierungsunterlagen aktualisiert, wobei ihm eine Mobilmachungsanordnung eingeheftet wurde. Laut Angaben der Menschenrechtsaktivisten war diese Vorladung im elektronischen Register mit dem Status „Bürger ist nicht erschienen“ verzeichnet, und genau auf dieser Grundlage entschied das Militärkommissariat über das Ausreiseverbot. Der Reservist selbst behauptet, dass er vor der Reise im Register keine Nachricht über das Verbot gesehen hatte und erst an der Grenze davon erfuhr.

Widersprüchliche Angaben

In den Darstellungen der beiden Seiten gibt es eine Unstimmigkeit. Das Militärkommissariat begründet die Einschränkung im Wesentlichen damit, dass im elektronischen Register für den Bürger der Status „Bürger ist nicht erschienen“ in Bezug auf die Mobilmachungsanordnung verzeichnet ist. Der Reservist selbst jedoch erklärt, dass er vor dem Ausreiseversuch weder eine Vorladung mit diesem Status noch eine Benachrichtigung über das Ausreiseverbot im Register gesehen hatte und erst während der Grenzkontrolle von der Einschränkung erfuhr. Eine Seite beruft sich also auf die Daten der elektronischen Registrierung, die andere auf den fehlenden Zugang zu diesen Daten bis zum Zeitpunkt der Festnahme. Eine unabhängige gerichtliche Bewertung dieses Vorfalls wird in offenen Quellen zum Zeitpunkt der Veröffentlichung nicht angegeben.

Umfang des Problems: Angaben der Menschenrechtsaktivisten

Seit März, nach dem vollständigen Start des Registers elektronischer Vorladungen, melden Russen massenhaft die Blockade ihrer Ausreise ins Ausland. Laut der Menschenrechtsgruppe „Geh in den Wald“ wandten sich allein vom 18. bis 31. August 73 Wehrpflichtige an die Gruppe, die versuchten, die Grenze zu überschreiten; in einigen Fällen erschien das Ausreiseverbot unmittelbar während der Grenzkontrolle. Auch Versuche, über Belarus auszureisen, waren nicht immer erfolgreich: Von 11 an das Projekt gewandten Wehrpflichtigen überschritten vier die Grenze, sieben nicht.

Kontext: Gerüchte über eine Mobilmachung und das Vorladungsregister

Die Ausreiseeinschränkungen werden vor dem Hintergrund von Gerüchten über eine mögliche neue Mobilmachung nach den Septemberwahlen zur Staatsduma verhängt. Zuvor hatte RBC-Ukraine darauf hingewiesen, dass russische Wehrpflichtige immer häufiger bei dem Versuch, das Land zu verlassen, auf Probleme stoßen, und dass die Einschränkung in einigen Fällen erst während der Grenzkontrolle bekannt wird. In demselben Zusammenhang wies das Medium auf Fälle von gewaltsamen Festnahmen und dem Zwang zur Unterzeichnung eines Vertrags mit dem Verteidigungsministerium hin.

Rechtliche Seite

Anwälte, die ähnliche Situationen kommentieren, weisen darauf hin, dass Reservisten formell unter Ausreiseeinschränkungen fallen können, jedoch bleibt die Art und Weise ihrer Anwendung und die Information der Bürger umstritten. Im beschriebenen Fall ist der entscheidende Streitpunkt der Moment, ab dem der Bürger als über das Verbot informiert gilt, und ob der Status „Bürger ist nicht erschienen“ im Register als ausreichender Grund für eine Ausreiseeinschränung ohne separate Überreichung einer Benachrichtigung berücksichtigt wird.