Der Sicherheitsdienst der Ukraine (SBU) hat gemeinsam mit dem Büro des Generalstaatsanwalts offiziell ein Strafverfahren gegen den Chef des Generalstabs der Streitkräfte der Russischen Föderation, Valerij Gerasimow, eingeleitet. Die Ermittlungsbehörden qualifizieren seine Handlungen als Kriegsverbrechen.
Anklage wegen der Organisation von Angriffen auf zivile Objekte
Laut Ermittlungen trägt der russische General die Verantwortung für die Organisation massiver Raketen- und Luftangriffe gegen die zivile Infrastruktur der Ukraine. Insbesondere wird ihm die Beteiligung an einem Luftangriff auf Kiew und die Oblast Kiew vorgeworfen, der am 2. Juli 2026 stattfand. Nach offiziellen Angaben führte dieser Beschuss zum Tod von Dutzenden Menschen.
Umfang des Waffeneinsatzes
Die SBU betont, dass die russische Armee im Rahmen dieser Operationen systematisch ein breites Spektrum an hochpräzisen und Massentruppenwaffen einsetzt. Zu den eingesetzten Angriffsmitteln gehören Raketen vom Typ X, die Hyperschallraketen „Kinzhal“ und „Zirkon“ sowie die Marschflugkörper „Kalibr“ und die ballistischen Raketen „Iskander“. Darüber hinaus werden regelmäßig die Angriffsdrohnen „Shahed“ und „Geran“ für Angriffe eingesetzt.
Verantwortung für Befehle
Die Ermittlungen haben ergeben, dass die Luftangriffe auf ukrainisches Gebiet genau nach Befehlen von Valerij Gerasimow geplant und durchgeführt werden. Im Rahmen der Untersuchung wurden nicht nur das Kommando, sondern auch die Ausführenden – Piloten der strategischen Luftwaffe, Besatzungen von Raketenkreuzern und Bedienungsmannschaften von bodengestützten operativ-taktischen Raketenkomplexen – wegen der Begehung von Kriegsverbrechen zur Verantwortung gezogen.
Rechtliche Qualifikation der Handlungen
Die SBU weist darauf hin, dass systematische Angriffe auf zivile Objekte eine grobe Verletzung der Normen des internationalen humanitären Rechts darstellen. Insbesondere widersprechen die Handlungen den Bestimmungen des Zusatzprotokolls I zu den Genfer Konventionen.
Aufgrund der gesammelten Beweise untersuchen die Strafverfolgungsbehörden die Handlungen des Chefs des russischen Generalstabs gemäß Teil 2 des Artikels 438 des Strafgesetzbuches der Ukraine. Dieser Artikel sieht eine Strafe für die Verletzung der Gesetze und Gebräuche des Krieges vor, einschließlich der Erteilung von Befehlen zur Begehung solcher Verbrechen. Die vorgerichtliche Untersuchung wird unter der prozessualen Aufsicht des Büros des Generalstaatsanwalts fortgesetzt.