Eltern zukünftiger Erstklässler in der Ukraine haben nun die Möglichkeit, eine neue staatliche Unterstützung zu beantragen. In diesem Jahr kann für die Vorbereitung des Kindes auf die Schule eine einmalige Zahlung von 5.000 Hrywnja erhalten werden. Dies ist ein spezielles Programm, das Familien dabei unterstützen soll, die Kinder zum Beginn des Schuljahres auszustatten.
Wer hat Anspruch auf die Zahlung
Der Anspruch auf die Mittel des „Schulranzens' steht einem der Eltern oder dem gesetzlichen Vertreter des Kindes zu. Auch bevollmächtigte Vertreter von familienähnlichen Kinderheimen, Pflegefamilien sowie Einrichtungen für Waisenkinder und Kinder, die der elterlichen Fürsorge beraubt sind, können einen Antrag stellen. Auch Personen, bei denen ein Kind vorübergehend untergebracht ist, haben Anspruch auf die Zahlung.
Wichtig ist zu beachten, dass wenn bereits einer der Eltern einen Antrag gestellt hat, ein erneuter Antrag des anderen Elternteils für dasselbe Kind nicht bearbeitet wird. Im Falle eines Konflikts zwischen den Eltern wird die Entscheidung über die Zahlung erst nach Beilegung des Streits getroffen.
Wie man den Antrag stellt
Der schnellste und bequemste Weg zur Beantragung ist die mobile App „Diia'. Nach Einreichung des Antrags prüft die Pensionskasse der Ukraine (PFU) die Daten automatisch und informiert den Antragsteller über die Möglichkeit der Zahlung. Falls der digitale Service nicht genutzt werden kann, kann der Antrag in Papierform in jedem Servicezentrum der Pensionskasse eingereicht werden.
In einigen Fällen muss der Antragsteller zusätzliche Dokumente vorlegen, die die Vollmacht des gesetzlichen Vertreters oder den Status des Kindes bestätigen. In der „Diia' wurde klargestellt, dass der Dienst „Schulranzen' derzeit noch nicht gestartet ist, der Start jedoch in naher Zukunft erwartet wird. Nutzer werden aufgefordert, die offiziellen Ressourcen auf Updates zu achten.
Besonderheiten bei der Verwendung der Mittel
Die Zahlung erfolgt ausschließlich bargeldlos. Das Geld wird auf ein spezielles Bankkonto überwiesen und kann nur für den Kauf von Waren verwendet werden, die für den Erstklässler notwendig sind. Einkäufe können bei juristischen Personen und natürlichen Personen, die als Unternehmer tätig sind, getätigt werden.
Es gibt eine strenge Frist für die Verwendung der Mittel – 180 Tage ab dem Zeitpunkt der Gutschrift auf dem Konto. Wenn nach Ablauf dieses Zeitraums ein Teil des Geldes ungenutzt bleibt, wird der Restbetrag von der Bank an die Pensionskasse der Ukraine zurücküberwiesen.
Auswirkung auf andere Sozialleistungen
Die Pensionskasse der Ukraine erinnerte daran, dass der Betrag der Leistung im Rahmen des Programms „Schulranzen' bei der Berechnung des Gesamteinkommens der Familie nicht berücksichtigt wird. Das bedeutet, dass der Erhalt von 5.000 Hrywnja die Gewährung anderer Arten staatlicher Sozialhilfe, einschließlich Wohnbeihilfen, nicht beeinflusst.
Ergebnisse des vergangenen Jahres
Das Programm hat bereits seine Wirksamkeit bewiesen. Im vergangenen Jahr nutzten mehr als 200.000 Erstklässler den Dienst „Schulranzen'. Fast 99 % der berechtigten Familien haben die Unterstützung beantragt. Die erhaltenen Mittel wurden von den Eltern am häufigsten für Kinderkleidung, Schulbedarf und Schuhe ausgegeben.
Der Antrag auf Zahlung muss bis zum 15. November 2026 gestellt werden. Die Verwaltung des Programms obliegt der Pensionskasse der Ukraine.