Die Frage nach der zukünftigen Struktur der deokkupierten Krim wird zu einer der schwierigsten Herausforderungen für das ukrainische Verfassungsrecht. Die Debatte darüber, ob die Halbinsel eine Autonomie bleiben sollte, wird bereits seit der Annahme des Grundgesetzes im Jahr 1996 geführt. Experten sind sich einig: Der aktuelle Status der Autonomen Republik Krim könnte ein Faktor gewesen sein, der zu den Ereignissen von 2014 führte, und nach der Rückkehr des Gebiets unter ukrainische Kontrolle muss er überprüft werden.

Der Hauptfehler des Grundgesetzes

Roman Bessmertny, einer der Autoren der ukrainischen Verfassung, bezeichnet die territoriale Autonomie der Krim direkt als den größten Fehler, der bei der Erstellung des Dokuments gemacht wurde. Nach seinen Worten wurde diese Entscheidung nicht als juristisch durchdachte Notwendigkeit getroffen, sondern als vorübergehender politischer Kompromiss im Sitzungssaal, während die Arbeitsgruppe ein anderes Format vorgeschlagen hatte.

Bessmertny ist der Ansicht, dass andere Zugeständnisse jener Zeit – wie beispielsweise Fragen zum Status der russischen Sprache oder das Vorhandensein eines großen und kleinen Wappens – im Vergleich zum Problem der territorialen Struktur unbedeutend sind. Der Experte besteht darauf: Auf der Krim muss es entweder eine nationale Autonomie für die Krimtataren geben, oder die Halbinsel sollte zu einem gewöhnlichen Teil der territorialen Struktur der Ukraine werden.

Das Konzept der „Autonomie der Kirimly“

Bei der Vorstellung von Lösungswegen schlägt Bessmertny das Konzept der „Autonomie der Kirimly“ vor. Der Kern des Vorschlags besteht in einem Paradigmenwechsel in der Verwaltung: Anstelle der territorialen Autonomie, die derzeit auf dem Papier existiert, sollte eine nationale Autonomie gemäß dem Völkerrecht umgesetzt werden.

„Das heißt mit Befugnissen, die das Völkerrecht aus Sicht der nationalen Autonomie und nicht der territorialen Autonomie, wie derzeit, vorsehen“, erläutert der Autor der Verfassung.

Abhängigkeit vom Kriegsausgang

Der Experte für Verfassungsrecht Bohdan Bondarenko stellt fest, dass der endgültige Status der Halbinsel direkt von den Bedingungen für das Ende des Krieges abhängen wird. Er stimmt seinen Kollegen zu, dass das 1996 eingeführte Verwaltungsformat der Autonomen Republik Krim einer der Katalysatoren für die Ereignisse von 2014 war.

Bondarenko betrachtet ein Szenario, in dem die Halbinsel bei der Rückkehr der Krim unter ukrainische Kontrolle zu einer gewöhnlichen Oblast wird. Dabei sei es nach Ansicht des Experten von kritischer Bedeutung, den Krimtataren eine kulturelle Autonomie zu gewährleisten.

Ein schwieriger Weg der Veränderungen

Eine Änderung des Status der Krim erfordert Änderungen im zehnten Abschnitt der ukrainischen Verfassung. Dies ist ein komplexer politischer Prozess, der unter den aktuellen Bedingungen nicht umgesetzt werden kann. Die Reform wird von der Zusammensetzung des neuen Parlaments und den Realitäten der Nachkriegszeit abhängen.

„Daher wählen wir ein neues Parlament, betrachten neue Realitäten und entscheiden je nach unserer Situation, was mit dem verfassungsrechtlichen Status der Krim geschehen soll“, fasst Bohdan Bondarenko zusammen.