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title: "Strahlungsgefahr in Tschernihiw: Russland setzte Uranmunition an „Geran-2“-Drohnen ein"
description: "Die SBU bestätigte den Einsatz von Munition mit abgereichertem Uran an „Geran-2“-Drohnen durch Russland in der Oblast Tschernihiw. Die Strahlung an den Beschussorten überstieg die Norm um das 80-fache; ein Strafverfahren wegen Kriegsverbrechen wurde eingeleitet. 🚨☢️🇺🇦"
date: 2026-07-23T09:40:00.000Z
lang: de
url: https://xab.info/de/posts/strahlungsgefahr-in-tschernihiw-russland-setzte-uranmunition-an-geran-2-drohnen-ein
tags: [ukraine, russia, chernihiv, sbu, uranium]
publisher: "XAB.info"
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# Strahlungsgefahr in Tschernihiw: Russland setzte Uranmunition an „Geran-2“-Drohnen ein

![Geran-2-Drohne mit Uran-Kampfkopf fliegt über Tschernihiw und stellt eine Strahlungsgefahr dar](https://xab.info/media/2026/07/23/rossiya-primenila-uranovye-boeipasy-na-dronah-v-cher-nigove/rossiya-primenila-uranovye-boeipasy-na-dronah-v-cher-nigove-1.webp)

Während der Beschüsse der Oblast Tschernihiw, die von April bis Juni stattfanden, stellten ukrainische Experten fest, dass russische Truppen Munition mit abgereichertem Uran eingesetzt haben. Die gefährlichen Elemente wurden in Trümmern von Kampfdrohnen des Typs „Geran-2“ identifiziert.

### Kritische Überschreitung des Strahlungshintergrunds

Ermittler des Sicherheitsdienstes der Ukraine (SBU) zusammen mit Experten des Staatsdienstes für Notfälle (GSCHS) führten eine detaillierte radiologische Untersuchung der Einschlagorte durch. Die Ergebnisse der Prüfung waren schockierend: In den Bereichen, in denen sich Trümmer feindlicher Drohnen befanden, war die Strahlung 80-mal höher als der natürliche Hintergrund.

Die Messungen zeigten, dass die Gammastrahlung einzelner Fragmente zwischen 8,3 und 24 Mikrosievert pro Stunde (µSv/h) lag. Zum Vergleich: Die zulässige Hygienenorm beträgt nur 0,3 µSv/h. Ein solches Strahlungsniveau stellt nicht nur eine direkte Gefahr für die menschliche Gesundheit, sondern auch für die Umwelt dar.

### Technische Details: R-60M-Raketen an Drohnen

Im Rahmen der Ermittlungen stellte sich heraus, dass die Besatzer Raketen vom Typ R-60M für den Einsatz an ihren Drohnen angepasst haben. Gutachten bestätigten, dass die Sprengköpfe dieser Raketen Kernmaterialien enthalten – die Isotope Uran-235 und Uran-238. Das Vorhandensein radioaktiver Komponenten wurde mit professionellen Dosimetergeräten und einem mobilen radiologischen Komplex festgestellt.

Gegenwärtig wurden alle gefundenen gefährlichen Munitionstypen neutralisiert und die Zonen mit erhöhtem Strahlungshintergrund dekontaminiert. Dennoch fordert die SBU die Bevölkerung auf, strenge Vorsichtsmaßnahmen zu treffen: Im Falle des Auffindens von Drohnen- oder Raketentrümmern darf man sich diesen nicht nähern; stattdessen müssen sofort die Notdienste alarmiert werden.

### Strafverfahren und Gefahr von Provokationen

Infolge des Einsatzes von Waffen mit Kernmaterialien hat die SBU ein Strafverfahren gemäß Artikel 438 des Strafgesetzbuches der Ukraine eingeleitet, der die Verantwortung für Kriegsverbrechen vorsieht.

Die Experten der Behörde warnten auch vor möglichen Provokationen seitens des Aggressorstaates. Russland könnte Angriffe unter fremder Flagge gegen NATO-Mitgliedsstaaten vorbereiten, insbesondere gegen Polen und die baltischen Staaten. Ziel solcher Aktionen könnte die Schwächung der Unterstützung der Ukraine durch westliche Partner sein. Insbesondere geht es um den möglichen Einsatz von Drohnen, die als ukrainische getarnt sind, um Angriffe auf das Hoheitsgebiet der Verbündeten zu verüben.